Julian Backes, Sven Eichler
a) Allgemeines
Rz. 1325
Mit der ProViDa-Anlage sind folgende Messmethoden möglich:
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Geschwindigkeitsmessung durch Zeitmessung über eine vorher festgelegte Wegstrecke (AUTO 1 – Messung im Stand), |
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Geschwindigkeitsmessung beim Verfolgen über eine Messstrecke vorgegebener Länge bei gleichem Anfangs- und Endabstand (AUTO 2 – Messstreckenlänge vorgegeben), |
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Geschwindigkeitsmessung beim Verfolgen bei gleichem Anfangs- und Endabstand (AUTO 2 – Messstreckenlänge wird individuell bestimmt), |
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Geschwindigkeitsmessung im Sinne einer AUTO 2 – Messung (Geschwindigkeitsmessung bei gleichbleibendem Anfangs- und Endabstand in Stellung MAN). |
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Geschwindigkeitsmessung beim Verfolgen mit ungleichem Anfangs- und Endabstand (Festpunkt- oder Fixpunktmessung in Stellung MAN), |
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Geschwindigkeitsmessung bei gleich bleibendem Abstand mittels des geeichten Geschwindigkeitsmessers (Eigengeschwindigkeitsanzeige im Videobild). |
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Geschwindigkeitsermittlung durch nachträgliche Auswertung des geeichten Wegstrecken- und Einzelbildzählers (Aufzeichnung mit ProViDa-Anlage und nachträglicher Auswertung im Sinne einer AUTO 2 oder Fixpunktmessung). |
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Abstandsermittlung durch nachträgliche Auswertung des Beweisvideos (Aufzeichnung mit ProViDa-Anlage). |
Rz. 1326
Bei allen Messmethoden wird das gleiche Messprinzip angewandt:
Für das zu messende Objekt wird eine Wegstrecke zugrunde gelegt und ausgemessen. Mit der Stoppuhr wird die Durchfahrtszeit gemessen, die das Objekt für diese Wegstrecke benötigt. Die aus diesen Daten resultierende Weg-Zeit-Berechnung liefert die gefahrene Geschwindigkeit.
b) Geschwindigkeitsmessung durch Zeitmessung bei einer bekannten Wegstrecke
Rz. 1327
Bei der Geschwindigkeitsmessung durch Zeitmessung bei einer bekannten Wegstrecke wird im Voraus eine Wegstrecke ausgemessen und ihre Länge in den Police-Pilot eingegeben. Dieser wird in der Schalterstellung "AUTO 1" betrieben. Anschließend wird für das zu messende Fahrzeug mit der Stoppuhr der Anlage nur noch die Zeit gemessen, die es braucht, um diese Strecke zu durchfahren. Nach dem Stoppen der Zeitmessung errechnet der Rechner die Durchschnittsgeschwindigkeit und zeigt sie auf dem Display im Police-Pilot an. Diese Messmethode entspricht im Wesentlichen dem früher angewandten Spiegelmessverfahren.
c) Messung beim Verfolgen über eine Messstrecke vorgegebener Länge bei gleichem Anfangs- und Endabstand
Rz. 1328
Bei dieser Messung wird die Länge der Wegstrecke, über die eine Geschwindigkeitsmessung erfolgen soll vor der Messung in den Police-Pilot eingegeben. Der Police-Pilot wird in der Schalterstellung "AUTO 2" betrieben.
Die tatsächliche Geschwindigkeitsmessung wird beim Hinterherfahren durch einmaliges Betätigen der Stoppuhr gestartet. Nachdem das Messfahrzeug die vorher eingegebene Wegstrecke durchfahren hat, wird die Zeitmessung automatisch gestoppt. Aus der vorher eingegebenen Wegstrecke und der zum Durchfahren benötigten Zeit des Messfahrzeuges wird damit die Geschwindigkeit des Messfahrzeuges errechnet.
Rz. 1329
Ist dabei der Abstand zwischen Messfahrzeug und zu messendem Fahrzeug bei Messbeginn und Messende gleich, hat das zu messende Fahrzeug in der gleichen Messzeit eine gleich lange Messstrecke zurückgelegt und damit die gleiche Durchschnittsgeschwindigkeit wie das Messfahrzeug gefahren. Die gemessene Geschwindigkeit ist damit auf das zu messende Fahrzeug übertragbar.
Rz. 1330
Sind die Abstände zu Messbeginn und Messende nicht gleich groß, tritt ein Messfehler ein. Dabei gilt:
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Ist der Abstand zu Messende größer, hat das zu messende Fahrzeug in der Messzeit eine größere Wegstrecke als das Messfahrzeug zurückgelegt, wodurch es mit einer höheren Geschwindigkeit als das Messfahrzeug gefahren wurde. |
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Ist der Abstand zu Messende kleiner, hat das Messfahrzeug die größere Wegstrecke zurückgelegt, wodurch das zu messende Fahrzeug mit einer niedrigeren Geschwindigkeit als das Messfahrzeug gefahren wurde. |
Die Größe des Messfehlers lässt sich, je nach vorhandener Bildqualität, aus einer vorhandenen Videoaufzeichnung bestimmen.
d) Messung beim Verfolgen bei gleichem Anfangs- und Endabstand
Rz. 1331
Hierbei handelt es sich um die gleiche Messmethode, wie zuvor beschrieben. Es wird lediglich auf die Festlegung einer Wegstreckenlänge vor der Messung verzichtet. Durch Betätigen des Knopfes zur Wegstrecken- oder Zeitmessung werden beide Messungen gleichzeitig begonnen, durch erneutes Betätigen gleichzeitig beendet und aus den ermittelten Daten wird – wie zuvor – die Eigengeschwindigkeit des Messfahrzeuges errechnet.
Rz. 1332
Ist dabei der Abstand zwischen Messfahrzeug und zu messendem Fahrzeug bei Messbeginn und Messende gleich, hat das zu messende Fahrzeug in der gleichen Messzeit eine gleich lange Messstrecke zurückgelegt und hatte damit die gleiche Durchschnittsgeschwindigkeit wie das Messfahrzeug. Die gemessene Geschwindigkeit ist damit auf das zu messende Fahrzeug übertragbar.
Rz. 1333
Sind die Abstände zu Messbeginn und Messende nicht gleich groß, tritt ein Messfehler ein. Dabei gilt:
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Ist der Abstand zu Messende größer, hat das zu messende Fahrzeug in der Messzeit eine größere Wegstrecke als das Messfahrzeug zurückgelegt, wodurch es mit einer höheren Geschwindigkeit als das Messfahrzeug gefahren wurde. |
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Ist der Abstand zu Messende kle... |