Julian Backes, Sven Eichler
Rz. 754
Hierzu zählen:
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Geräteselbsttest |
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Displaytest |
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Visiertest |
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Nulltest |
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Messwertzuordnung/Einzelfahrzeug |
Rz. 755
Mit Ausnahme des Geräteselbsttests sind diese Tests Prüfungen, die das Messpersonal vor Messbeginn am jeweiligen Messgerät durchführen muss. Sie basieren daher auf eigenen Feststellungen und werden nicht automatisch vom Messgerät durchgeführt.
Tabelle 3: Übersicht der jeweils durchzuführenden Prüfungen
Typbezeichnung |
Geräteselbsttest |
Displaytest |
Visiertest |
Nulltest |
LTI 20.20 TS/KM |
X |
X |
X |
X |
LR90–235/P |
X |
X |
X |
X |
LAVEG |
X |
X |
--- |
X |
MARKSMAN LTI 20.20 |
X |
X |
X |
X |
Video-LAVEG |
X |
X |
X |
X |
LaserPatrol |
X |
X |
X |
X |
ULTRA LYTE 100 |
X |
X |
X |
X |
TraffiPatrol |
X |
X |
X |
X |
FG21-P |
X |
X |
X |
X |
Traffipatrol XR |
X |
X |
X |
X |
LTI 20/20 TruSpeed |
X |
X |
X |
X |
Rz. 756
Beim Geräteselbsttest laufen interne Prüfroutinen ab, die sicherstellen sollen, dass keine geräteinternen Fehler vorliegen. Tritt bei einer dieser Prüfroutinen ein Fehler auf, so wird das Messgerät nicht für den Messbetrieb freigegeben.
Rz. 757
Beim Displaytest ist die Messwertanzeige auf korrekte Funktionsweise zu prüfen. Damit ist sicherzustellen, dass alle Anzeigeelemente aufleuchten und danach wieder erlöschen. Nur in dem Fall, dass alle Anzeigeelemente korrekt angesteuert werden, ist sichergestellt, dass der Messwert korrekt abgelesen werden kann und nicht bspw. eine "8" als "0" dargestellt wird.
Rz. 758
Beim Visiertest handelt es sich um den wichtigsten der Tests. Er ist maßgeblich für den Ausschluss einer eventuell vorliegenden Dejustierung der Visiereinrichtung. Nur wenn absolut sicher ist, dass keine Fehler bei der Durchführung gemacht worden sind und keine Dejustierung festgestellt wurde, kann ein gebildeter Messwert unter bestimmten Umständen (vgl. Rdn 782 ff.) dem anvisierten Fahrzeug zugeordnet werden.
Rz. 759
Während des Tests wird dem Benutzer des Messgerätes akustisch und/oder optisch der Pegel des reflektierten Laserstrahles signalisiert. Durch Beobachtung dieser Signale und des gewählten Testobjekts durch die Visiereinrichtung muss der Benutzer feststellen, ob die beiden Strahlachsen (Laserstrahl und Visiereinrichtung) deckungsgleich sind. Dies ist sowohl in horizontaler als auch in vertikaler Richtung genau dann der Fall, wenn die stärkste Änderung des Pegels beim Schwenken über das Testobjekt von links und rechts bzw. oben und unten in der gleichen Entfernung von der Visiermitte auftritt.
Rz. 760
Hierbei ist zu beachten, dass die "Visierhilfen" in den Visiereinrichtungen je nach Messgerät sehr unterschiedlich ausgeprägt sind und damit andere Ansprüche an den Bediener stellen. Um dies besser verständlich zu machen, sind im Folgenden beispielhaft die Blicke durch die Visiere des LR90–235/P, LaserPatrol, FG21-P und Traffipatrol XR gezeigt.
Rz. 761
Das Riegl LR90–235/P besitzt ein Visier ohne Vergrößerungsfaktor und mit einem roten Lichtpunkt, der explizit nicht mit dem tatsächlichen Wirkungsbereich des Lasers übereinstimmen muss. Idealerweise haben der Lichtpunkt und der Wirkungsbereich des Lasers einen gemeinsamen Mittelpunkt (was es durch den Visiertest festzustellen gilt), doch darf der Wirkungsbereich unter Ausnutzung der Eichtoleranz verschoben sein und einhergehend mit zunehmender Entfernung immer weiter über den roten Lichtpunkt hinaus wirken.
Abbildung 1: Beispielhafter Blick durch das Visier eines Riegl LR90–235/P; auf dem Kennzeichen des ankommenden Fahrzeugs ist die Visierhilfe in Form eines roten Lichtpunkts zu erkennen; eigene Aufnahme
Rz. 762
Das TraffiPatrol und LaserPatrol verfügen ebenfalls über ein Visier ohne Vergrößerungsfaktor und mit einem roten Lichtpunkt (der nicht mit dem tatsächlichen Wirkungsbereich des Lasers übereinstimmen muss), doch ist hier zusätzlich ein Headup-Display zur Anzeige des Geschwindigkeitswertes oder eines Fehlercodes implementiert.
Rz. 763
Die Anzeige der Reflexionseigenschaft erfolgt indes rein akustisch, über eine nummerische Anzeige verfügt das Messgerät nicht.
Abbildung 2: Beispielhafter Blick durch das Visier eines LaserPatrol; auf dem ankommenden Fahrzeug ist der rote Lichtpunkt als Visierhilfe zu erkennen, darunter ist der Messwert (ohne Vorzeichen) eingeblendet; eigene Aufnahme
Rz. 764
Das Riegl FG21-P wiederum verfügt über einen 6-fachen Vergrößerungsfaktor sowie eine in die Visiereinrichtung integrierte Kreismarke, die den maximal zulässigen Wirkungsbereich (von 5 mrad, vgl. Tabelle 5) verdeutlicht.
Rz. 765
Nur bei diesem Messgerät wird beim Visiertest zusätzlich zum akustischen Signal auch der nummerische Reflexionsgrad (von 0 bis 100) eingeblendet.
Abbildung 3: Beispielhafter Blick durch das Visier eines Riegl FG21-P bei der Durchführung des Visiertests in einer Versuchsanordnung; eigene Aufnahme
Rz. 766
Bei dem Traffipatrol XR ist in der Visiereinrichtung ein durch vier Linien angedeutetes Quadrat eingebracht, das den maximal zulässigen Wirkungsbereich von 7 mrad (vgl. Tabelle 5) begrenzen soll.
Rz. 767
Obwohl das Messgerät neueren Datums als das zuvor genannte Riegl FG21-P ist, verfügt es beim Visiertest nur über eine rein ...