Rz. 358

Hersteller und Vertreiber des VKS (Verkehrs-Kontroll-System) vom Typ 3.0 ist die Vidit Systems GmbH mit Sitz in Bingen am Rhein. Das Messsystem basiert auf einer Videoaufzeichnung und kann sowohl für Abstands- als auch Geschwindigkeitsmessungen verwendet werden. Das VKS 3.0 zählt zu den "Standardisierten Messverfahren" und unterliegt der Eichpflicht.

 

Rz. 359

Bekannt geworden war dieses Messsystem nach seiner Einführung vor allem durch ein Urteil des BVerfG vom 11.8.2009, das aufgrund der fortlaufenden und verdachtsunabhängigen Videografie der den Messbereich durchfahrenden Fahrzeuge zu dem Ergebnis eines Beweisverwertungsverbotes kam (Az. 2 BvR 941/08). Die Amtsgerichte folgten diesem Urteil, so dass reihenweise Verfahren mit dem VKS eingestellt wurden.

 

Rz. 360

Als Antwort auf dieses Urteil wird das VKS heute zusammen mit einem sogenannten "Select-Modul" betrieben, das eine Vorselektion der den Messbereich durchfahrenden Fahrzeuge vornimmt und nur noch in konkreten Verdachtsfällen durch die Identifizierungskamera acht Einzelbilder zur Fahrer- und Kennzeichenidentifikation fertigt.

 

Rz. 361

Verwendung findet das VKS 3.0 in einer mobilen Form (PTB-Zulassungszeichen 18.19/01.02) sowie als VKS 3.01 in einer stationären, fest in einer Tragkonstruktion (ähnlich einer Verkehrszeichenbrücke) verbauten, Ausführung (PTB-Zulassungszeichen 18.19/04.01).

 

Rz. 362

Hinsichtlich der Hard- und Software sind die technisch relevanten Komponenten der mobilen und stationären Variante heutzutage baugleich.

Da der überwiegenden Zahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren eine Messung mit dem mobilen VKS 3.0 zugrunde liegt, beziehen sich die folgenden Ausführungen auf eben dieses System mit der typischerweise verwendeten Softwareversion 3.2 3D.

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