Rz. 549

Bei diesem Messverfahren (oftmals auch als ViBrAM bezeichnet) sind im Zielbereich der Messstelle zur Auswertung von Geschwindigkeit und Abstand i.d.R. zwei Teilstrecken zu jeweils 50 m markiert.

 

Rz. 550

Die Auswertung der Geschwindigkeit der Fahrzeuge erfolgt durch eine Weg-Zeit-Berechnung über die beiden markierten Teilstrecken.

Durch die zweifache Auswertung der Geschwindigkeit des vorausfahrenden Fahrzeuges erfolgt hierbei eine Überprüfung der Konstanz innerhalb der markierten Messstrecke im Zielbereich. Zur Geschwindigkeitsermittlung werden die Fahrzeuge analog zu dem bereits beschriebenen Verfahren bspw. mit der Vorderachse zunächst vor der 50 m-Markierung und anschließend hinter der Ziellinie (0 m-Markierung) positioniert, wodurch nachteilige Positionierungen der Fahrzeuge aufgrund der Bildwiederholfrequenz der Kamera vermieden werden sollen.

Abbildung 36: Dokumentation einer Messstelle mit typischer Markierungssystematik; eigene Darstellung

 

Rz. 551

Die Auswertung des Abstandes erfolgt im Gegensatz zu anderen Verfahren nicht durch die Ermittlung des zeitlichen Abstandes zwischen der Hinterachse des vorausfahrenden Fahrzeuges und Vorderachse des nachfolgenden Fahrzeuges.

 

Rz. 552

Der Abstand wird zwischen den Vorderachsen der beiden Fahrzeuge als zeitlicher Abstand ermittelt und unter Einbeziehung der ermittelten Geschwindigkeit in einen räumlichen Abstand umgerechnet. Anschließend wird der so ermittelte Abstandswert um die Fahrzeuglänge des vorausfahrenden Fahrzeuges verringert, wobei hier nicht der konkrete Achsstand gemeint ist, sondern meist eine begünstigende, weil kürzere, Pauschale in Abzug gebracht.

 

Rz. 553

Positiv zu bewerten ist hierbei die Berücksichtigung einer weitergehenden Toleranz von 0,04 s, durch welche Ungenauigkeiten bei der Positionierung der Fahrzeuge zur Ermittlung des zeitlichen Abstandes kompensiert werden sollen.

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