Julian Backes, Sven Eichler
Rz. 1011
Bewegen sich zwei Fahrzeuge (versetzt) nebeneinander in gleicher Fahrtrichtung am Sensorkopf vorbei, z.B. bei Messungen auf mehrspurigen Fahrbahnen (Autobahn) oder bei einem Überholvorgang, so ist allein anhand der eingeblendeten Daten eine zweifelsfreie Zuordnung nicht in jedem Fall möglich.
Rz. 1012
Daraus resultierend dürfen Fotos laut Gebrauchsanweisung nur verwendet werden, wenn nur ein Fahrzeug in Fahrtrichtung auf oder hinter der Messlinie abgebildet ist. Fotos, auf denen zwei oder mehrere Fahrzeuge in Fahrtrichtung auf oder hinter der Messlinie abgebildet sind, dürfen nicht ausgewertet werden.
Aufgrund der vorgenannten Verwertungsvorgabe muss die fotografische Aufnahme die Messstelle so abbilden, dass alle Fahrbahnabschnitte, auf denen Messwerte entstehen können, bis zur gedachten (unsichtbaren) Fotolinie 2, fotografisch dokumentiert werden.
Ist dies aufgrund der örtlichen Gegebenheiten an einer Messstelle nicht möglich, so muss bspw. durch konkrete Beobachtung der einzelnen Messungen oder durch den Einsatz einer zweiten Fotoanlage sichergestellt werden, dass kein überholendes Fahrzeug den Messwert gebildet hat.
Hinweis
Beim aufmerksamen Messbetrieb muss der Messbeamte jede einzelne Messung beobachten und dokumentieren, dass das gemessene Fahrzeug vollkommen allein den Messbereich passiert hat.
Rz. 1013
Aufgrund von Stellungnahmen von Messbeamten ist festzustellen, dass einzelne Messbeamte bei Messungen auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrspuren für eine Richtung von einer automatischen Messannullierung überzeugt sind, wenn zwei Fahrzeuge in gleicher Richtung den Messbereich passieren.
Rz. 1014
Eine Messwertannullierung über den geräteinternen Rechner erfolgt bei zwei Fahrzeugen im Messbereich nur dann, wenn sich die zwei Fahrzeuge direkt innerhalb des Sensorbereiches begegnen, d.h. wenn die beiden Fahrzeuge jeweils von rechts und von links in den Sensorbereich einfahren. Dann erfolgt eine Messwertanzeige "0" mit "Annullierung" und keine Fotoauslösung.
Begegnen sich zwei Fahrzeuge kurz vor oder nach der Sensormessbasis, dann kann die Messwertzuordnung zu einem Fahrzeug über die Fahrtrichtungssymbolik in der Dateneinblendung (Richtungspfeile → bzw. ←) in der Fotoeinrichtung 1 oder 2 erfolgen.
Rz. 1015
Eine diesbezügliche, korrekte Messwertzuordnung setzt allerdings die korrekte Eingabe des Kamerastandort-Codes durch den Messbeamten bei der Dateneingabe in der Datenbox voraus. Dabei gelten die folgenden Standortcodes:
Code |
Kameratyp |
Standort Fotoeinrichtung |
10 |
FE2.0/FE2.4 |
K 1 auf der Seite des Sensors |
20 |
FE2.0/FE2.4 |
K 2 auf der Seite des Sensors |
11 |
FE2.0/FE2.4 |
K 1 auf der gegenüberliegenden Seite des Sensors |
21 |
FE2.0/FE2.4 |
K 2 auf der gegenüberliegenden Seite des Sensors |
0 |
VIII-4 |
K 1 auf der Seite des Sensors |
1 |
VIII-4 |
K 2 auf der Seite des Sensors |
2 |
VIII-4 |
K 1 auf der gegenüberliegenden Seite des Sensors |
3 |
VIII-4 |
K 2 auf der gegenüberliegenden Seite des Sensors |
Der Standortcode wird rechts in der dritten Reihe des Datenfeldes eingeblendet.
Bzgl. der Überprüfung der korrekten Eingabe des Standortcodes wurde bei einer nicht geringen Anzahl von Bewertungen festgestellt, dass die Codierung des Kamerastandortes durch den Messbeamten nicht korrekt eingegeben worden war und durch die Fahrtrichtungssymbolik (Richtungspfeile) die Messwertbildung entgegen der Fahrtrichtung der jeweiligen Betroffenenfahrzeuge dokumentiert wurde.
Dies resultierte entweder aus der Nichteingabe eines sich geänderten Standortcodes nach einem Messstellenwechsel oder aus der fehlenden Kenntnis des Messbeamten bzgl. der Durchführung der vorgenannten Codierung.