Rz. 500

Der "DAKO Timer 2 LAN" wurde von der PTB am 29.4.2009 unter dem Zeichen 19.02-/08.01 zur Verkehrsüberwachung zugelassen.

 

Rz. 501

Bei dem DAKO Timer 2 LAN besteht die Video-Uhr aus zwei batteriegestützten und voneinander unabhängig arbeitenden Quarz-Bausteinen. Die beiden Zeiteinheiten werden permanent miteinander verglichen. Beträgt die Abweichung zwischen den beiden Zeitwerten dabei mehr als 200 ppm (parts per million) erfolgt eine Unterbrechung der Zeiteinblendung und eine entsprechende Fehlereinblendung im Videobild. Die Synchronisation der internen Zeitbausteine erfolgt – je nach Ausstattung der Anlage – entweder mit einem DCF77 – oder mit einem GPS – Empfangsmodul. Bei Verwendung eines GPS-Empfangsmoduls können zusätzlich die Standortkoordinaten in das Videobild eingeblendet werden.

 

Rz. 502

Analog zur Aufzeichnung bei dem Timer 1 können beim dem Timer 2 ebenfalls zwei Aufzeichnungen für den Fern- und Zielbereich angefertigt und in der Bild-in-Bild-Technik zusammen aufgezeichnet werden. Die eichpflichtige Videokamera wird hierbei typischerweise zur Aufzeichnung der Messsituation, aus welcher anschließend die relevanten Messwerte ermittelt werden, verwendet.

 

Rz. 503

Der DAKO Timer 2 LAN verfügt über zwei eichpflichtige Softwareprogramme, das "Uhrenprogramm V1.b" sowie das "Videorecorderprogramm V1.1.4". Während mit Hilfe des "Uhrenprogramms" die Bereitstellung und Einblendung der Uhrzeit in das Videobild realisiert wird, ermöglicht das "Videorecorderprogramm" die Speicherung der Videoaufzeichnung auf dem Festplattenrekorder des Gerätemoduls. Laut der Zulassung werden die Videodaten im MPEG-Format während der Aufnahme in mehreren Abschnitten auf dem Festplattenrekorder unter Verwendung des Hash-Algorithmus MD5 sowie des Verschlüsselungs-Algorithmus AES "signiert".

 

Rz. 504

Zur weiteren Auswertung müssen die gespeicherte Videoaufzeichnung bzw. entsprechend markierte Sequenzen über eine Ethernet-Schnittstelle (LAN) auf den Auswerte-PC übertragen werden. Mittels des Programms DKTimer2LANDownload.exe soll die Richtigkeit der Signatur der heruntergeladenen Videoaufzeichnung überprüft und dadurch die Authentizität und Integrität des Video-Beweismaterials sichergestellt werden.

 

Rz. 505

Hinsichtlich der Problematik zur Datenauthentizität und Integrität sei an dieser Stelle auf die entsprechenden Ausführungen verwiesen.

 

Rz. 506

Zur Erstzulassung des DAKO Timer 2 LAN erfolgte bis dato noch ein Nachtrag vom 26.9.2011, durch welchen die Verwendung der nicht eichpflichtigen optionalen Zusatzkomponenten wie "DAKO-Abzwacker" und "DAKO-Spezialkabel" nachträglich genehmigt wurde. Durch den DAKO-Abzwacker wird ein Abgriff des Videosignals der eichpflichtigen Videokamera ermöglicht, ohne dabei eine negative Beeinflussung dieses Signals (Primärsignal) hervorzurufen. Das "abgezwackte" Signal (Sekundärsignal) kann anschließend für nicht eichpflichtige Zwecke, wie bspw. zum Anschluss eines Monitors, genutzt werden.

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