Julian Backes, Sven Eichler
Rz. 1784
Zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen sind bei der Verwendung von Radlastwaagen zur achs- oder achsgruppenweisen Wägung folgende Richtlinien zu beachten:
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Der Einsatz von Radlastwaagen ist nur paarweise gegenüberliegend aufgestellt zulässig. |
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Es ist ein Niveauausgleich über die ganze Fahrzeuglänge (z.B. durch Fahrstege) anzustreben. |
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Ein Ausgleich mit Ausgleichsplatten der angrenzenden Achsen hat zu erfolgen. |
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Wägungen sind mit gelöster Bremse durchzuführen und bei Antriebsachsen darf kein Gang eingelegt sein. |
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Die Zweitwägung hat mit Auffahrt in entgegengesetzter Richtung (Fahrzeug ca. 0,5 m vorziehen und anschließend wieder auf die Radlastwaage zurücksetzten) zu erfolgen. Die erzielten Ergebnisse sind zu mitteln. |
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Bei Achsgruppen sind alle Achsen des Fahrzeugs gleichzeitig zu wägen. |
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Das achsweise Ermitteln von Fahrzeugen mit Schwerpunkt verändernder Ladung ist unzulässig. |
Rz. 1785
Außerdem sind bei Verwendung der Radlastwaage des Typs PAT SAW 10 C(II) noch folgende Punkte des Bedienungshandbuchs zu beachten:
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Aufstellörtlichkeit |
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Befestigter Untergrund Es ist ein Abstand von mindestens 5 mm zur Straßenoberfläche erforderlich. Es dürfen sich keine Verunreinigungen wie Kies oder Steinchen usw. unter der Wiegeplatte befinden, da sonst das Messergebnis verfälscht werden könnte. |
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Unbefestigter Untergrund Der Einsatz ist nur mit Bodenwanne (Zubehör) möglich, bei Kies und Schotter muss der Untergrund mit der Bodenwanne (Zubehör) geglättet werden. Beim Einsatz in der Verkehrsüberwachung ist dies jedoch nicht zulässig. |
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Straßenneigung Wiegeorte mit Steigung und Gefälle (in Fahrtrichtung) von mehr als 2 % sind für Wägungen ungeeignet, da es praktisch unmöglich ist, Messungen mit gelöster Bremse durchzuführen. Wiegeorte mit Querneigung führen zu einer Verfälschung der Messergebnisse. Diese Verfälschung ist von mehreren Faktoren abhängig. Der folgenden Beispieltabelle aus dem Bedienungshandbuch des Herstellers, liegen folgende Fahrzeugparameter zugrunde: Ein 2-achsiges Fahrzeug mit einer Schwerpunkthöhe von 2,5 m, sowie einer mittleren Spurweite von 1,6 m und einem Achsabstand von 3 m. Abbildung 19: Messfehlertabelle (Quelle: Bedienungshandbuch des Herstellers) |
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Etwaige Veränderungen der Fahrzeugparameter bedingen auch eine Veränderung des Messfehlers. |
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Temperaturbereich Der Radlastwaage ist nur im Temperaturbereich zwischen – 10°C bis + 50°C zu verwenden. |
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Wiegevorgang Nach Möglichkeit sind, aufgrund der zu erwartenden Reibungskräfte in der Radaufhängung, alle fest verbundenen Fahrzeugteile mit einer entsprechenden Anzahl von Wiegeplatten gleichzeitig zu messen. Sollte die entsprechende Anzahl von Wiegeplatten nicht zur Verfügung stehen, ist durch den Einsatz von Blindplatten ein entsprechender Höhenausgleich herzustellen (Tandem oder Drillingsachse). |
Rz. 1786
Die Displayanzeigen eines Wiegeplattenpaares müssen vor Beginn der ersten Wägung Folgendes anzeigen:
Abbildung 20: Korrekte Displayanzeige vor Beginn des Wiegevorgangs (Quelle: Bedienungshandbuch des Herstellers)
Rz. 1787
Hierbei kennzeichnet das "A" in Abbildung 20 den Achslastmodus, bei dem beide Wiegeplattendisplays die zur Achslast summierten Radlasten anzeigen.
Rz. 1788
Die "0" in Abbildung 20 wiederum zeigt an, dass die Radlastmesser den Nullpunkt korrekt anzeigen.
Rz. 1789
Bei der Auffahrt des Fahrzeuges auf die Wiegeplatten ist es zwingend erforderlich, dass die Reifen in der Mitte der aktiven Messfläche anhalten (wie in Abbildung 21 zu sehen).
Abbildung 21: Korrekte Auffahrt auf die Radlastwaage (Quelle: Bedienungshandbuch des Herstellers)
Rz. 1790
Ein Höhenausgleich durch z.B. Blindplatten oder andere geeignete Mittel ist herzustellen, wenn nicht genügend Wiegeplattenpaare vorhanden sind um alle Räder eines fest verbundenen Fahrzeugteils (Tandem-, Drillingachsen) zu verwiegen. Der Wiegevorgang an sich hat mit gelösten Bremsen zu erfolgen.
Rz. 1791
Das Wiegeergebnis kann erst dann notiert oder weiterverarbeitet werden, wenn die Anzeige auf dem Display sich nicht mehr verändert. Im Beanstandungsfall muss eine Zweitwägung erfolgen, die Ergebnisse sind zu mitteln und um die Verkehrsfehlergrenze zu reduzieren. Die Messergebnisse müssen so aufgezeichnet werden, dass sie auch später noch eindeutig zuzuordnen sind.
Rz. 1792
Fehlermöglichkeiten:
Die Fehlerwahrscheinlichkeiten können hier in die Bereiche der Eichung, der Aufstellörtlichkeit, sowie des Wiegevorgangs und der Aufzeichnung unterteilt werden:
Eichung:
Es liegt keine gültige Eichung der Radlastwaage vor, und/oder die Eichmarken und/oder die Plomben des Gerätes sind zum Messzeitpunkt beschädigt.
Abbildung 22: Teilübersicht der Waage mit eichungsrelevanten Stellen (Quelle: Bedienungshandbuch des Herstellers)
Aufstellörtlichkeit:
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Der Abstand von der Straßenoberfläche zur Waage ist geringer als 5 mm. |
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Die Radlastwaagen werden auf unbefestigtem Untergrund ohne die erforderliche Bodenwanne eingesetzt. |
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Die Straßenneigung in Fahrtrichtung beträgt mehr als 2 % oder hat eine Querneigung. |
Wiegev...