Julian Backes, Sven Eichler
aa) Funktion
Rz. 1727
Das Kontrollgerät zeichnet selbsttätig ab der ersten Bewegung des Fahrzeuges die Geschwindigkeit, sowie die Wegstrecke analog auf einer Diagrammscheibe auf. Das Gerät verfügt über eine automatische Lenkzeitaufzeichnung. Alle anderen Tätigkeiten müssen vom Fahrer manuell über den Wahlhebel am Gerät eingestellt werden, um dann auf der Diagrammscheibe aufgezeichnet zu werden.
Rz. 1728
Eine Aufzeichnung der Motordrehzahl ist versionsabhängig möglich.
Rz. 1729
Ab 1998 wurde das Gerät in einer verbesserten Version auf den Markt gebracht, die dann in dieser Form bis zur Ablösung durch das digitale Kontrollgerät verbaut wurde.
Rz. 1730
Die modulare Version des analogen Kontrollgerätes verfügte über die gleichen Aufzeichnungsmöglichkeiten, jedoch wurden die Manipulationsmöglichkeiten aufgrund der Verschlüsselung der Wegstrecken- und Geschwindigkeitsimpulse bzw. der schlechteren Erreichbarkeit der Aufzeichnungsstifte deutlich eingeschränkt. Es verfügt unter anderem noch über eine gesonderte Anzeigemöglichkeit im Display des Gerätes über das auch Warnungen an den Fahrer weitergegeben werden können.
Rz. 1731
Die im analogen Kontrollgerät verwendeten Diagrammscheiben müssen für das Gerät zugelassen sein. Dies wird deutlich an einer Nummerierung auf der Rückseite der Diagrammscheibe, die sich am Kontrollgerät wiederfindet.
bb) Manipulationsmöglichkeiten
Rz. 1732
Die Manipulationsmöglichkeiten am Gerät waren relativ groß, wie etwa durch einfaches Verbiegen der Aufzeichnungsnadel oder sonstiges Manipulieren der analogen Aufzeichnungsmöglichkeit.
Rz. 1733
Die modulare Version des analogen Kontrollgerätes begrenzte die technischen Manipulationsmöglichkeiten jedoch stark.
Rz. 1734
Alleine aber die Möglichkeit, mehrere Diagrammscheiben für 1 Tag zu nutzen, oder einfach das "Nichteinlegen" einer Diagrammscheibe öffneten hier der Manipulation weiterhin Tür und Tor.
Rz. 1735
Auch hier muss der Manipulierende wegen der Fälschung beweiserheblicher Daten, oder der Fälschung technischen Aufzeichnungen mit einer Strafanzeige rechnen.
cc) Auswerteproblematik
Rz. 1736
Es lässt sich festhalten, dass eine händische Nachprüfung der von der Auswertesoftware ausgegebenen Verstoß-Liste unumgänglich ist, um etwaige plausible Gründe für die Verstöße festzustellen bzw. Auswertefehler erkennen oder ableiten zu können. Dies setzt ein gewisses Fachwissen, sowie die Kenntnis über bestimmte Handlungsanweisungen und obergerichtliche Entscheidungen voraus.
Rz. 1737
Zur Datensicherheit ist es außerdem zwingend erforderlich, dass die Auswertung an den gültig signierten Rohdaten des Kontrollgerätes für den entsprechenden Zeitraum vorgenommen wird, denn nur durch die Auswertung der Rohdaten ist eine technisch korrekte und manipulationssichere Auswertung möglich.