Rz. 1328

Bei dieser Messung wird die Länge der Wegstrecke, über die eine Geschwindigkeitsmessung erfolgen soll vor der Messung in den Police-Pilot eingegeben. Der Police-Pilot wird in der Schalterstellung "AUTO 2" betrieben.

Die tatsächliche Geschwindigkeitsmessung wird beim Hinterherfahren durch einmaliges Betätigen der Stoppuhr gestartet. Nachdem das Messfahrzeug die vorher eingegebene Wegstrecke durchfahren hat, wird die Zeitmessung automatisch gestoppt. Aus der vorher eingegebenen Wegstrecke und der zum Durchfahren benötigten Zeit des Messfahrzeuges wird damit die Geschwindigkeit des Messfahrzeuges errechnet.

 

Rz. 1329

Ist dabei der Abstand zwischen Messfahrzeug und zu messendem Fahrzeug bei Messbeginn und Messende gleich, hat das zu messende Fahrzeug in der gleichen Messzeit eine gleich lange Messstrecke zurückgelegt und damit die gleiche Durchschnittsgeschwindigkeit wie das Messfahrzeug gefahren. Die gemessene Geschwindigkeit ist damit auf das zu messende Fahrzeug übertragbar.

 

Rz. 1330

Sind die Abstände zu Messbeginn und Messende nicht gleich groß, tritt ein Messfehler ein. Dabei gilt:

Ist der Abstand zu Messende größer, hat das zu messende Fahrzeug in der Messzeit eine größere Wegstrecke als das Messfahrzeug zurückgelegt, wodurch es mit einer höheren Geschwindigkeit als das Messfahrzeug gefahren wurde.
Ist der Abstand zu Messende kleiner, hat das Messfahrzeug die größere Wegstrecke zurückgelegt, wodurch das zu messende Fahrzeug mit einer niedrigeren Geschwindigkeit als das Messfahrzeug gefahren wurde.

Die Größe des Messfehlers lässt sich, je nach vorhandener Bildqualität, aus einer vorhandenen Videoaufzeichnung bestimmen.

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