Julian Backes, Sven Eichler
Rz. 989
Das Wichtigste in Kürze:
1. |
Das Messsystem besteht aus einem Sensorkopf mit vier optischen Helligkeitssensoren, von denen drei im Abstand von insgesamt 50 cm parallel zueinander im rechten Winkel zur Fahrtrichtung der gemessenen Fahrzeuge über die Fahrbahn ausgerichtet werden; der vierte Sensor ist im Winkel von 2° schräg hierzu ausgerichtet und dient der Entfernungsmessung (nicht geeicht!). |
2. |
Das Messprinzip beruht auf einer Weg-Zeit-Messung über die Messbasis von 50 cm; dabei wird ein vorläufiger Messwert über die Vortriggerung und ein endgültiger Messwert über die aufgezeichnete Helligkeitsveränderung vor den Sensoren ermittelt. |
3. |
Zu Beginn und am Ende des Messbetriebes müssen jeweils zwei Tests durchgeführt werden, der Test 1 ist dabei fotografisch zu dokumentieren. |
4. |
Zur Herstellung der Fahrbahnparallelität ist die Fahrbahnneigung mittels Neigungswasserwaage auf das Messgerät zu übertragen. |
5. |
Nach der Vortriggerung bewegt sich die gemessene "Lichtveränderung" um 3 m und zuzüglich etwa 1 m je gefahrene 50 km/h (Faustregel) im Beweisbild nach vorne, bevor das Messfoto ausgelöst wird. |
6. |
Da die Messung prinzipiell von jedem Fahrzeugteil von Stoßstange zu Stoßstange initiiert werden kann, muss der Messbereich sowohl i.H.d. Sensors bis hin zu der für die Geschwindigkeit max. zu erreichenden Fotoposition so im Beweisbild dokumentiert sein, dass alle Fahrzeuge, welche an der Messwertbildung in irgendeiner Form beteiligt sein könnten, im Beweisbild zu sehen sein müssen. |
Wichtige Entscheidungen:
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OLG Stuttgart, Beschl. v. 24.10.2007 4 Ss 264/07 |
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AG Saarbrücken, Urt. v. 8.9.2009 – 22 OWi 63 Js 917/09 (568/09) |
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AG Grimma, Beschl. v. 22.10.2009 – 3 OWi 153 Js 34830/09 |
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AG Göttingen, Urt. v. 26.8.2009 62 – OWi 75 Js 10567/09 (36/09) |
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AG Wurzen, Urt. v. 22.10.2009 – 3 OWi 151 Js 33023/09 |
1. Messanlage
Rz. 990
Das von der Firma ESO produzierte Geschwindigkeitsmessgerät Typ "ES1.0" (Einseitensensor), wird zur Messung von Geschwindigkeiten im Straßenverkehr i.R.d. amtlichen Überwachung eingesetzt.
Rz. 991
Wesentliche Bestandteile der Anlage sind der Sensorkopf mit vier Helligkeitssensoren, eine Rechnereinheit mit Bedienteil und eine funkgesteuerte Fotoeinrichtung.
2. Messprinzip
Rz. 992
Mit der Geschwindigkeitsmessanlage des Typs "ES1.0" wird die Geschwindigkeit von Fahrzeugen nach dem Prinzip der Weg-Zeit-Messung
mit vier optischen Sensoren bestimmt.
Die Geschwindigkeit v eines Fahrzeuges ergibt sich dabei aus der Messbasis s und der Zeit t, in der das zu messende Fahrzeug die Messbasis durchfährt.
Rz. 993
Die im Sensorkopf untergebrachten Sensoren detektieren die Durchfahrt eines Fahrzeuges.
Jeder der Sensoren besteht aus zwei nebeneinander angebrachten (passiven) Fotoelementen und liefert ein von der Helligkeitsdifferenz abhängiges Signal. Ein auf der anderen Straßenseite stehender Reflektor wird nicht benötigt.
Von den Sensoren sind drei Sensoren parallel und im rechten Winkel über die Fahrbahn ausgerichtet. Die beiden äußeren Sensoren sind dabei 50 cm auseinander, der Sensor in der Mitte teilt diese Strecke in zwei gleich große Teilstrecken von 25 cm.
Der vierte Sensor ist um ca. 2 Grad schräg ausgerichtet und dient lediglich der Feststellung der Messentfernung zum gemessenen Objekt und ist nicht Gegenstand der Eichung.
Abbildung 23 – technisches Detailbild: Prinzipskizze des Sensorkopfes
Rz. 994
Beim Durchfahren der Sensoren in einer Richtung wird die Farb-/Helligkeitsveränderung aufgenommen und löst über sog. Triggersignale die Zeitzähler aus.
Das Durchfahren des zweiten und dritten Sensors führt dann zu zwei Zeitnahmen jeweils über 25 cm und 50 cm. Beide Ergebnisse werden umgerechnet und miteinander verglichen.
Rz. 995
Liegen die Ergebnisse innerhalb der festgelegten Toleranzen, wird der Messwert als vorläufiger Messwert akzeptiert und führt bei Überschreitung des vom Bediener eingestellten Geschwindigkeitsgrenzwertes zu einer Fotoauslösung.
Rz. 996
Damit ist allerdings die Messung noch nicht beendet. Vielmehr wird für die Dauer der "erkannten" Durchfahrt mit den eingehenden Helligkeitsveränderungen für jeden der drei Sensoren getrennt ein Spektogramm erstellt.
Rz. 997
Nach Beendigung der Erstellung des Spektogramms werden über ein Rechnerprogramm die drei Ergebnisse überprüft. Liegen die Ergebnisse dieser Korrelationsrechnung innerhalb der Definition, wird der vorläufige Messwert anerkannt und das Messergebnis in das Beweisfoto eingeblendet.
Rz. 998
Ein Geschwindigkeitsmesswert wird nur als gültig gewertet, wenn
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die Reihenfolge bei der Sensortriggerung eingehalten wurde und |
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die verschiedenen Parameter der Korrelationsrechnung (Qualität der Kurven) nicht überschritten wurden. |
3. Fotoauslösung
Rz. 999
Die Beschreibung der Messwertbildung zeigt, dass das erste Messergebnis schon kurz nach dem Durchfahren der Sensoren mit der Fahrzeugfront durch die Auswertung der Triggersignale vorliegt.
Rz. 1000
Durch die Länge des Fahrzeuges und damit durch unterschiedlich lange veränderte Helligkeitssignale und anschließender Rechnertätigkeit kann es bis zu...