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§ 1 Messverfahren / IV. Geschwindigkeitsüberwachungsanlage VDS M5

Julian Backes, Sven Eichler
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Rz. 1243

Die Geschwindigkeitsüberwachungsanlage der Fa. VDS Verkehrstechnik GmbH vom Typ M5 ist unter dem Zulassungszeichen 18.11/02.05 von der PTB zur Eichung zugelassen.

Das Messprinzip dieses Geschwindigkeitsmessgerätes besteht wie beim Gerät vom Typ M42 darin, dass die Zeit gemessen wird, die ein Fahrzeug benötigt, um eine Messstrecke von 1,5 m zu durchfahren.

Auch diese Messanlage kann sowohl an stationären Standorten als auch im mobilen Messbetrieb eingesetzt werden (vgl. Prinzipskizzen 1 und 2 zu TRUVELO M42, Rdn 1236).

 

Rz. 1244

Gleich dem mobilem Einsatz des M42 sind während eines Messeinsatzes die Messungen ständig zu kontrollieren (aufmerksamer Messbetrieb) – insb. dürfen sich keine Gegenstände im Bereich der auf der Fahrbahn ausgelegten Sensorkabel befinden und die Messfühler müssen während der gesamten Einsatzdauer fest und gespannt auf der Fahrbahn aufliegen. Der Abstand der Kabel zueinander ist auch hier durch ein geeichtes Maß zu prüfen.

Bei fest in der Fahrbahn verlegten Sensoren unterliegt der Sensorbereich der Eich- und zusätzlichen Wartungspflicht (gem. Piezorichtlinie der PTB).

Das Verkehrsüberwachungsgerät M5 ist modular aufgebaut, um eine hohe Flexibilität in der Konfiguration des Gerätes zu ermöglichen.

 

Rz. 1245

Im Wesentlichen besteht das Verkehrsüberwachungsgerät M5 aus den Modulen M5-Master, M5-Speed, dem Kameramodul sowie den Modulen Steuerung, Blitzgenerator und Stromversorgung. Für den stationären Betrieb wird das Gerät inkl. Kamera und Blitz in einem stabilen, wetterfesten Gehäuse installiert.

 

Rz. 1246

▓ Modul M5-Master

Hierbei handelt es sich um die zentrale Einheit zur Bedienung und Steuerung des Gerätes, an der auch alle notwendigen Eingaben zur Bedienung des Gerätes erfolgen. Durch das Master-Modul werden wesentliche Funktionen gesteuert, wie d...

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