Julian Backes, Sven Eichler
Rz. 1243
Die Geschwindigkeitsüberwachungsanlage der Fa. VDS Verkehrstechnik GmbH vom Typ M5 ist unter dem Zulassungszeichen 18.11/02.05 von der PTB zur Eichung zugelassen.
Das Messprinzip dieses Geschwindigkeitsmessgerätes besteht wie beim Gerät vom Typ M42 darin, dass die Zeit gemessen wird, die ein Fahrzeug benötigt, um eine Messstrecke von 1,5 m zu durchfahren.
Auch diese Messanlage kann sowohl an stationären Standorten als auch im mobilen Messbetrieb eingesetzt werden (vgl. Prinzipskizzen 1 und 2 zu TRUVELO M42, Rdn 1236).
Rz. 1244
Gleich dem mobilem Einsatz des M42 sind während eines Messeinsatzes die Messungen ständig zu kontrollieren (aufmerksamer Messbetrieb) – insb. dürfen sich keine Gegenstände im Bereich der auf der Fahrbahn ausgelegten Sensorkabel befinden und die Messfühler müssen während der gesamten Einsatzdauer fest und gespannt auf der Fahrbahn aufliegen. Der Abstand der Kabel zueinander ist auch hier durch ein geeichtes Maß zu prüfen.
Bei fest in der Fahrbahn verlegten Sensoren unterliegt der Sensorbereich der Eich- und zusätzlichen Wartungspflicht (gem. Piezorichtlinie der PTB).
Das Verkehrsüberwachungsgerät M5 ist modular aufgebaut, um eine hohe Flexibilität in der Konfiguration des Gerätes zu ermöglichen.
Rz. 1245
Im Wesentlichen besteht das Verkehrsüberwachungsgerät M5 aus den Modulen M5-Master, M5-Speed, dem Kameramodul sowie den Modulen Steuerung, Blitzgenerator und Stromversorgung. Für den stationären Betrieb wird das Gerät inkl. Kamera und Blitz in einem stabilen, wetterfesten Gehäuse installiert.
Rz. 1246
▓ Modul M5-Master
Hierbei handelt es sich um die zentrale Einheit zur Bedienung und Steuerung des Gerätes, an der auch alle notwendigen Eingaben zur Bedienung des Gerätes erfolgen. Durch das Master-Modul werden wesentliche Funktionen gesteuert, wie der Vorrang der erstbefahrenen Messstrecke bei Vorhandensein mehrerer überwachter Fahrstreifen, die Bildauslösung bei festgestellter Überschreitung des eingestellten Geschwindigkeitsgrenzwertes, die Generierung der Signale zur Kalibrierung der Speed-Module, die Steuerung des Blitzgenerators, die Organisation der Speicherung von standortspezifischen Informationen sowie optional die Steuerung des M5-Card-Moduls.
Rz. 1247
▓ Modul M5-Speed
Das Speed-Modul umfasst die Messfühler und Wandler. Als Messfühler kommen sowohl piezoelektrische als auch faseroptische Messfühler zum Einsatz, welche durch Druckänderung während des Überfahrens mit den Rädern eines Fahrzeuges die für die Zeitmessung erforderlichen Start- und Stopp-Impulse erzeugen.
Die Wandler realisieren die Impedanzwandlung (Anpassung der Impedanz [Wechselstromwiderstand] einer Quelle an die eines Verbrauchers) und Verstärkungsanpassung der von den Messfühlern gelieferten Signale zur Anpassung an die Signaleingänge des M5.
Das Speed-Modul führt zwei voneinander unabhängige Messungen durch. Dazu werden über zwei Messfühlersätze (jeweils Start- und Stopp-Messfühler mit Festabstand 1,5 m) die Überfahrzeiten ermittelt. Die daraus anhand der bekannten Wegstrecke errechneten Geschwindigkeiten werden miteinander verglichen und dürfen bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h nicht um mehr als 2 km/h voneinander abweichen bzw. 2 % bei Geschwindigkeiten über 100 km/h.
Nur wenn der Vergleich der beiden unabhängig voneinander gebildeten Geschwindigkeitswerte ergibt, dass die Differenz innerhalb der zulässigen Toleranz liegt, wird der kleinere der beiden Messwerte an das Modul M5 Master übertragen.
Rz. 1248
▓ Modul Kamera
Die Kamera des Gerätes ist ein eigenständiges Modul und befindet sich auf einem für den jeweiligen Zweck angepassten Trägerrahmen. Die Verbindung zum Messgerät M5 erfolgt über eine serielle Schnittstelle. Wesentliche Merkmale des Kamera-Moduls sind die Kamera mit Objektiv, die Steuerung der Kamera und der Dateneinblendung und das Bussystem zur Datenübertragung.
Verwendung finden eine Nassfilmkamera oder eine digitale Kamera mit Aufzeichnungsbox. Die Auswertung der digitalen Falldateien erfolgt mit dem Referenz-Auswerteprogramm VDS Image Viewer.
Für beide Einsatzvarianten (mobil und stationär) lässt sich eine größenordnungsmäßige Überprüfung des gemessenen Geschwindigkeitswertes dahin gehend vornehmen, dass nach Überfahren der Stoppkabel durch die Vorderräder eines Fahrzeuges noch ca. 0,03 s vergehen, bis das Beweisfoto ausgelöst wird. Das gemessene Fahrzeug legt in dieser Zeit in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit noch eine bestimmte Wegstrecke zurück, die sich dann in der Beweisaufnahme durch fotogrammetrische Auswertung auf Plausibilität überprüfen lässt.
Das Messgerät darf nur von Personen bedient werden, die in die Bedienung eingewiesen sind und ein entsprechendes Nutzungszertifikat nachweisen können.
1. Testdurchführung
Rz. 1249
Gemäß Gebrauchsanweisung ist das Messgerät, um Messungen vorzunehmen, zu kalibrieren. Die Kalibrierung erfolgt beim automatischen Start und beim Betätigen der Kal-Taste am Bedienteil. Hierbei wird je ein Kalibrierfoto für jede konfigurierte Messkassette (bei Überwachung mehrerer Fahrstreifen...