Julian Backes, Sven Eichler
1. Allgemeines
Rz. 845
Das laserbasierte Messverfahren "PoliScanspeed" wird für die amtliche Überwachung des Straßenverkehrs eingesetzt und misst Geschwindigkeiten von in Bewegung befindlichen Fahrzeugen. Das System kann dabei mehrere Fahrzeuge auf mehreren Fahrstreifen zeitgleich überwachen. Es können unterschiedliche Geschwindigkeitsgrenzwerte für Pkw und Lkw vorgegeben werden. Messungen des abfließenden oder ankommenden Verkehrs, werden vom Messgerät selbstständig unterschieden.
Rz. 846
Der Messbetrieb kann vollautomatisch oder vollautomatisch mit Anhalten erfolgen.
Rz. 847
Beim vollautomatischen Betrieb werden die festgestellten Verstöße in der Reihenfolge der Feststellung mit Bild und eingeschlossenen Falldaten auf einem geräteinternen Speichermedium abgelegt.
Rz. 848
Erfolgt der Messbetrieb in der Variante "Vollautomatische Messung mit Anhalten", so wird ein einzelner Geschwindigkeitsverstoß wiederum automatisch erfasst, der Messbetrieb wird jedoch anschließend so lange unterbrochen, bis er vom Bediener (manuell) wieder freigegeben wird.
Das Messgerät kann auf einem frei stehenden Stativ oder aus einem (stehenden) Messfahrzeug heraus betrieben werden (mobil-stationärer Betrieb) oder in der Variante als stationäre Messeinrichtung (PoliScanspeed F1/F1 HP), eingebaut in ein ortsfestes Gehäuse (z.B. eine Säule).
Abbildung 1: auf Stativ aufgebautes Messgerät, eigene Darstellung
2. Messprinzip
Rz. 849
Die digitale Geschwindigkeitsmessung erfolgt auf Basis einer Laserpuls-Laufzeitmessung (LIDAR = Light Detection And Ranging). Der Messkopf zur Erfassung der Fahrzeuge basiert auf einem horizontal scannenden LIDAR, welcher bei der Messung eine Vielzahl kurzer Lichtimpulse aussendet. Durch den Messstrahl wird ein Fahrbahnbereich über eine Distanz zwischen etwa 10 – 75 m und einen horizontalen Scanwinkel von 45° abgetastet, was letztlich die Erfassung von Fahrzeugen über mehrere Fahrstreifen ermöglicht (vgl. Abbildung 2).
Abbildung 2: schematische Darstellung des Mess-/Erfassungsbereichs des Messgerätes (Quelle Vitronic)
Rz. 850
Der (Mess-)Arbeitsbereich erstreckt sich über einen Entfernungsbereich von ca. 20 – 50 m parallel zur Fahrtrichtung vom Messgerät.
Rz. 851
Die über einen rotierenden Spiegel unter definiertem Winkel ausgesendeten Lichtimpulse gelangen nach der Reflexion an einem Objekt über den rotierenden Spiegel zum Messkopf zurück und werden dort detektiert und ausgewertet. Aus der gemessenen Laufzeit vom Sender zum reflektierenden Objektpunkt und von diesem zurück lässt sich die Entfernung zwischen dem reflektierenden Objekt und dem Messkopf bestimmen. Aufgrund der hohen Wiederholrate dieses Vorgangs stehen große Mengen an Rohdaten zur Verfügung, welche dann im Messrechner weiterverarbeitet werden. Hierbei werden die einzelnen Objektpunkte zu Objekten zusammengefasst. Im Weiteren wird die Bewegung der erkannten Objekte im Erfassungsbereich verfolgt, wobei sich im Ergebnis als Geschwindigkeitsmesswert eine mittlere Geschwindigkeit für das verfolgte Objekt im Erfassungsbereich ergibt. Die Zuordnung dieser Objekte zu konkreten Fahrzeugen geschieht durch den Auswerter mittels der Auswerteschablone (s. Rdn 854).
Rz. 852
Die gemessenen Geschwindigkeiten werden am Display, welches sich an der Rückseite der Messeinheit befindet angezeigt.
Wenn die errechnete mittlere Geschwindigkeit den eingestellten Bildauslösegrenzwert überschritten hat, wird durch eine der beiden Digitalkameras des Doppelkamerasystems eine Fotodokumentation erstellt. Die Fotoauslösung wird, um eine bestmögliche Erkennbarkeit des Fahrzeugführers zu ermöglichen, geschwindigkeitsabhängig so verzögert, bis sich das gemessene Fahrzeug dem Standort der Überwachungsanlage auf eine definierte Distanz genähert hat. Da ein gemessenes Fahrzeug mindestens 5 m bzw. 4 m (abhängig von Softwareversion) vor Ende des Messbereichs (entspricht 25 m oder 24 m vor dem Aufstellpunkt des Messgerätes) noch sensorisch erfasst sein muss, damit die Messung vom Gerät nicht verworfen wird, legt ein Fahrzeug je nach Fahrstreifen bis zur Auslösung des Fotos noch ca. 5 – 15 m zurück.
Rz. 853
Die Tatsache, dass die Fotoauslösung zu einem Zeitpunkt erfolgt, da die Messung bereits erfolgt ist und der Bereich, in dem die Messung stattgefunden hat in aller Regel nicht im Beweisbild erfasst ist, führte neben anderen Punkten in der Vergangenheit zu zahlreichen Diskussionen um die Zuordnungssicherheit eines Messwertes zu dem fotografisch dokumentierten Fahrzeug.
Rz. 854
Die Zuordnungssicherheit der errechneten Durchschnittsgeschwindigkeit zu einem bestimmten Fahrzeug soll durch eine Auswertehilfe in der Fotodokumentation jedes Beweismitteldatensatzes gewährleistet werden. Hierbei handelt es sich um einen rechteckigen Rahmen, welcher in die Beweisaufnahme hineinprojiziert wird (vgl. Abbildung 3). Abhängig von den während der Messung erlangten Messdaten wird dieser Rahmen an der Stelle in das Bild projiziert, an der das gemessene Fahrzeug "erwartet" wird. Hier sind mittlerweile Höhe und Br...