Rz. 68

Der konkret errechnete Anteil am Mehrbedarf erfordert selbstverständlich keine Dynamisierung. Eine Vereinbarung oder Tenorierung würde beispielsweise lauten:

Zitat

"M zahlt an das Kind K zu Händen der Kindsmutter einen monatlichen Kindesunterhalt, jeweils zahlbar monatlich im Voraus, in Höhe von 105 % des Mindestunterhalts nach § 1612a Abs. 1 BGB der jeweiligen Altersstufe jeweils abzüglich hälftiges Kindergeld für ein erstes Kind sowie für Mehrbedarf monatlich 68 EUR."

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