Rz. 163
Wenn mit der Gefahrerhöhung zugleich eine Gefahrminderung eintritt, so entscheidet der Saldo aufgrund einer Gesamtbetrachtung; es kommt nicht darauf an, ob einzelne neue Gefahrenquellen entstanden sind, sondern darauf, ob sich die Risikozulage insgesamt erhöht hat.[162]
Rz. 164
Beispiele
▪ | Ein Baugerüst an einem Pelzgeschäft vergrößert zwar die Gefahr des Einbruchdiebstahls; wird aber während der Baumaßnahmen durch einen Nachtwächter zusätzlich eine Bewachung durchgeführt, ist die durch das Baugerüst eingetretene Gefahrerhöhung ausgeglichen.[163] |
▪ | Eine stillgelegte und leicht zugängliche Diskothek, in die eingebrochen und in der ein Brand gelegt wird, hat zwar durch die Nichtbenutzung eine Gefahrerhöhung erfahren; andererseits ist die Brandgefahr bei in Betrieb befindlichen Diskotheken besonders groß, so dass sich die Verminderung und die Erhöhung des Risikos aufheben.[164] |
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