Rz. 284

Der Übergeber hat zwei erwachsene Kinder. Sein Ehegatte ist ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorben. Der Übergeber und sein Ehegatte waren Miteigentümer eines Zwei-Familien-Hauses. Dieses wird vom Übergeber und vom Übernehmer – seiner Tochter – und deren Familie bewohnt. Die Tochter möchte dieses Wohnhaus übernehmen und ihren Bruder gleichstellen. Der Übergeber ist weiterhin auf die Mieteinnahmen durch die Vermietung der Wohnung an den Übernehmer angewiesen. Im Nachlass befinden sich noch weitere, unbebaute Grundstücke, vorab sollen eine Teilerbauseinandersetzung und eine vorweggenommene Erbfolge in Bezug auf das Wohnhaus erfolgen. Eine Pflege ist nicht gewünscht.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge