Rz. 128

Für die Führung eines Prozesses kann dem Nachlasspfleger Prozesskostenhilfe bewilligt werden, sofern der Nachlass dürftig ist.[117] Der anwaltliche Nachlasspfleger kann insoweit auch selber beigeordnet werden.[118] Durch das LG Kleve wurde dem Nachlasspfleger jedoch in einem Fall Prozesskostenhilfe für einen Prozess verweigert, in dem der Nachlass überschuldet und die beabsichtigte Rechtsverfolgung nicht geeignet war, die Überschuldung zu beseitigen.[119] Das LG Kleve sah in diesem Fall die beabsichtigte Rechtsverfolgung als mutwillig an, da ein verständiger Erbe in diesem Fall das Erbe ausschlagen oder einen Insolvenzantrag stellen würde. Diese Auffassung überzeugt nicht, da hierdurch die Entscheidung eines noch unbekannten Erben antizipiert wird. Dem Nachlasspfleger, der wie das LG Kleve zutreffend ausführt, nicht zur Stellung eines Insolvenzantrages verspflichtet ist, wird hierdurch die Möglichkeit genommen, seinen Pflichten in Bezug auf die Durchsetzung von Ansprüchen des Nachlasses nachzukommen.

[117] BVerfG Rpfleger 1998, 525; Elzer, Rpfleger 1999, 162.
[118] OVG Berlin, Beschl. v. 6.9.1999 – 6 M 39.99
[119] LG Kleve, Beschl. v. 29.1.2013 – 4 O 275/12.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge