Rz. 10

Bei einer ersten und überschlägigen Überlegung könnte man annehmen, dass Testamentsvollstreckung aus Sicht der Erblasser nur bei größeren Vermögen angeordnet wird. Die nachfolgend dargestellten statistischen Erkenntnisse widerlegen jedoch eine solche Annahme, da diese nicht der Realität entspricht. Das ist auch nicht verwunderlich, wenn man manchen konkreten Einzelfall bedenkt: Die einsame Erblasserin, die weder Verwandte noch Freunde hatte und deren Bestattung organisiert sowie deren Wohnung aufgelöst werden musste, hatte ein Vermögen "nur" in Form eines Sparkontos von 20.000 DM. Diese Erblasserin hatte eigentlich gar keine andere Wahl, als einen Testamentsvollstrecker zu bestimmen, auch wenn auf den ersten Blick ein Nachlasswert von heute lediglich 10.000 EUR kaum geeignet erscheint, das Instrument der Testamentsvollstreckung zu bemühen. In ähnlicher Weise fielen mehrere Testamente auf, in denen bei verhältnismäßig geringen Nachlassvermögen ein behinderter Sohn oder eine behinderte Tochter Erbe sein sollte, dieser aber nicht in der Lage war, sich um die Erbschaft zu kümmern. Auch bei Erbengemeinschaften – z.B. 7 Nichten und Neffen – war es durchaus sinnvoll, einen von ihnen als Testamentsvollstrecker zu bestimmen, um eine praktikable Abwicklung zu gewährleisten, auch wenn es sich um verhältnismäßig "unbedeutendes" Nachlassvermögen handelte.

 

Rz. 11

Der durchschnittliche Nachlasswert beläuft sich auf 483.157 EUR. Werden der höchste und der niedrigste Nachlasswert eliminiert, um statistische "Ausreißer" unberücksichtigt zu lassen, kommen wir auf einen durchschnittlichen Nachlasswert von 447.813 EUR pro Erbfall.

Derartige Durchschnittswerte sind aber im Endeffekt wenig aussagekräftig, weil die Bandbreite allzu groß ist: Sie liegt zwischen 5.000 EUR und 60 Mio. EUR. Bei immerhin 18 % der Erbfälle mit einer Testamentsvollstreckungsanordnung lag der Nachlasswert unter 50.000 EUR.

Mit einem Nachlasswert zwischen 50.000 EUR und 200.000 EUR sind es 36 % der Erbfälle.

Einen ähnlich großen Komplex gibt es bei den Nachlasswerten zwischen 200.000 EUR und 1 Mio. EUR, nämlich 37 %.

Bei den darüberhinausgehenden Nachlasswerten zwischen 1 Mio. EUR und 2 Mio. EUR kommen wir zu 5 %.

In 4 % der gesichteten Testamente lag der Nachlasswert bei über 2 Mio. EUR bis zu 60 Mio. EUR.

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