Rz. 69

1. Fragen

1. Wann tritt die gesetzliche Erbfolge ein?
2. In welchen Fällen fallen gesetzliche Erben aus der Erbfolge heraus?
3. Welche Formvorschriften gelten für das eigenhändige Testament?
4. Was ist die Folge, wenn ein eigenhändiges Testament einen erheblichen Formmangel aufweist?
5. Was ist ein gemeinschaftliches Testament?

2. Antworten

1. Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn der Erblasser keine letztwillige Verfügung getroffen hat.
2. Gesetzliche Erben fallen aus der Erbfolge heraus, wenn sie vor dem Erbfall sterben, wenn sie enterbt werden, wenn sie vor dem Erbfall durch notariell beglaubigte Erklärung auf das Erbe verzichten, wenn sie nach Eintritt des Erbfalls die Erbschaft ausschlagen oder erbunwürdig sind.
3. Das eigenhändige Testament muss vollständig eigenhändig handschriftlich abgefasst und unterschrieben sein. Ort und Zeit der Errichtung sollen angegeben werden.
4. Wenn das Testament einen erheblichen Formmangel aufweist, ist das Testament nichtig und es tritt die gesetzliche Erbfolge ein.
5. Ein gemeinschaftliches Testament kann nur von Ehegatten errichtet werden. Sie treffen in einem Testament ihre letztwilligen Verfügungen. Das gemeinschaftliche Testament kann von einem Ehegatten eigenhändig geschrieben und von dem anderen Ehegatten lediglich unterschrieben werden.

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