An das
Amtsgericht
– Grundbuchamt –
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Grundstück Flst. Nr. _________________________ der Gemarkung _________________________, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ für _________________________, Band _________________________, Heft _________________________ Gemarkung _________________________, Flst. Nr. _________________________, BV Nr. _________________________
hier: Grundbuchberichtigung
Herr _________________________ ist im Grundbuch als Eigentümer des oben näher bezeichneten Grundstücks eingetragen. Die Eintragung erfolgte im Wege der Grundbuchberichtigung aufgrund Erbfolge nach dem am _________________________ in _________________________ gestorbenen Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________. Grundlage der berichtigenden Eintragung war der Erbschein des Amtsgerichts – Nachlassgericht – _________________________ vom _________________________, Az. _________________________. Eine Kopie des Erbscheins befindet sich in den Grundakten.
Dieser Erbschein wurde durch Beschluss des Nachlassgerichts _________________________ vom _________________________, Az. _________________________, eingezogen. Gleichzeitig wurde vom selben Nachlassgericht am _________________________ unter Az. _________________________ ein neuer Erbschein erteilt, der meinen Mandanten, dessen Vollmacht ich in der Anlage beifüge, als Alleinerben ausweist.
Beweis: Beiliegende Ausfertigung des Beschlusses des Nachlassgerichts _________________________ vom _________________________, Az. _________________________, der die Einziehung des Erbscheins vom _________________________ anordnet und wonach gleichzeitig ein neuer Erbschein für meinen Mandanten erteilt wurde.
Eine unbeglaubigte Fotokopie für die dortigen Akten ist beigefügt. Um Rückgabe der Ausfertigung wird gebeten.
Im Namen meines Mandanten beantrage ich
die Berichtigung des Grundbuchs dahin gehend, dass anstelle des eingetragenen Eigentümers mein Mandant als rechtmäßiger Eigentümer des bezeichneten Grundstücks im Grundbuch eingetragen wird.
Der Wert des Grundstücks beträgt ca. _________________________ EUR.
Ich nehme für meinen Mandanten Befreiung von den Berichtigungsgebühren gem. Anm. Abs. 1 zu Nr. 14110 KV GNotKG in Anspruch, weil der Berichtigungsantrag innerhalb von zwei Jahren seit dem Erbfall gestellt wird.
Die Kostenrechnung (für Schreibgebühren und Auslagen) und die Eintragungsnachricht nach § 55 GBO können mir übersandt werden.
(Rechtsanwalt)