Rz. 17
Ob das bei der Testamentserrichtung angestrebte Ziel des Mandanten erreicht werden kann, hängt auch von seiner Verfügungsfreiheit ab. Ein erhebliches Problem können bindende, gemeinschaftliche Testamente oder Erbverträge sein. Helfen können Pflichtteilsverzichtserklärungen und lebzeitige Zuwendungen, bei denen die Anrechnung auf den Pflichtteil bestimmt wurde.
Andere lebzeitige Übertragungen können für Ausgleichspflichten oder Pflichtteilsergänzungsansprüche relevant sein oder – etwa wenn den Kindern Darlehen gewährt wurden – als Argument für die Mitwirkung an einem Erbvertrag oder einer Pflichtteilsverzichtsvereinbarung genutzt werden.
Auch hier gilt es, den Angaben der Mandanten nicht blind zu vertrauen, sondern Übertragungsverträge, Pflichtteilsverzichtsvereinbarungen, Eheverträge, Unterhaltsvereinbarungen mit ehemaligen Ehegatten, Erbverträge, Testamente u.a. selbst einzusehen und zu prüfen.[7]
Rz. 18
Ein wichtiges Thema sind auch die Vorsorgeregelungen. Ohne umfassende, detaillierte und professionell abgesicherte Vorsorgeregelungen kann die beste Nachlassgestaltung ins Leere laufen, da das Vermögen schon während der Zeit der Pflege von einem Bevollmächtigten oder einem Betreuer "verteilt" wurde.
Rz. 19
Checkliste: Fragen und Unterlagen zu Rechtsgeschäften
▪ | Testamente (alleine, gemeinsam mit jetzigem Ehegatte, gemeinsam mit früherem Ehegatten) |
▪ | Erbverträge |
▪ | Regelungen im Ausland (z.B. letztwillige Verfügungen, Trusts) |
▪ | Pflichtteilsverzichtsvereinbarungen |
▪ | Eheverträge |
▪ | Unterhalts- und andere (Scheidungsfolgen-)Vereinbarungen mit früherem Ehegatten |
▪ | Übertragungsverträge (Schenkungen, "vorweggenommene Erbfolge", Vorempfänge von Abkömmlingen, Übertragungen insbesondere unter Nießbrauchsvorbehalt) |
▪ | Darlehen u.Ä. an Abkömmlinge etc. |
▪ | (Vorsorge-)Vollmachten |
▪ | Bestattungsverfügungen |
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