Architektenvertrag
zwischen _____
– nachfolgend Auftraggeber –
und _____
– nachfolgend Auftragnehmer –
§ 1 Planungsziele
1. |
Die Parteien haben sich auf folgende Planungs- und Überwachungsziele für die Leistungen des Auftragnehmers geeinigt:
a) |
Standort und Einordnung auf dem Grundstück: Errichtung einer Produktions- und Lagerhalle mit ca. 300 m2 Bürofläche auf dem Grundstück _____ in _____. |
b) |
Spezielle standortspezifische Rahmenbedingungen und Vorgaben: Das Gebäude befindet sich an einem Hang. Westlich des Grundstücks befindet sich die Hauptstraße. |
c) |
Vorgaben zur Gebäudekubatur: _____ |
d) |
Nutzungszweck und spezielle Nutzungsanforderungen: Produktions- und Lagerhalle für Bauteile der Informationstechnologie. Büroflächen für ca. 100 Nutzer. |
e) |
Qualitäts- und Ausstattungsstandard, besondere Anforderungen, z.B. im Hinblick auf Energetik, Zertifizierungen, Sicherheitstechnik, Ökologie etc.: EnEV 2017. Hohe Sicherheit gegen Einbruch und Umwelteinflüsse. |
f) |
Raumprogramm: _____ |
g) |
Anbindung an Bestandsgebäude/Einbindung in betriebliche Prozesse: _____ |
h) |
Künftige Erweiterbarkeit: Der östliche Grundstücksteil bleibt frei. Eine Erweiterbarkeit der Lagerhalle wird berücksichtigt. |
i) |
Besonderheiten der Vergabe (z.B. öffentliche Ausschreibung, Einzelgewerksvergabe, etc.): _____ |
j) |
Die Planungs- und Überwachungsziele im Hinblick auf Kosten und Termine ergeben sich aus § 5 und § 8. |
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2. |
Mit dieser Regelung haben die Parteien die wesentlichen Planungs- und Überwachungsziele vollständig und abschließend festgelegt. Ein Sonderkündigungsrecht gemäß § 650r BGB besteht daher nicht. |
§ 2 Vertragsgrundlage
Für die Durchführung der Vertragsleistungen gelten in nachstehender Reihenfolge
1. |
die Bestimmungen dieses Architektenvertrages, |
2. |
die HOAI in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.7.2013, |
3. |
das Bürgerliche Gesetzbuch. |
§ 3 Stufenweise Beauftragung
Neben den in § 4 Nr. 1 und Nr. 5 S. 1 fest beauftragten Leistungsphasen hat der Auftraggeber das Recht, weitere in § 4 genannte Leistungen ganz oder teilweise zu beauftragen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese Leistungen auszuführen, sofern sie ihm binnen _____ Monaten nach Fertigstellung der vorausgegangenen Leistungen und der schriftlichen Mitteilung der Fertigstellung bzw. ab Vorlage der beantragten Baugenehmigung in Auftrag gegeben werden. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
§ 4 Leistungsumfang
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das Bauvorhaben nach den Regeln der Technik entstehen zu lassen und dabei insbesondere die Regeln des öffentlichen Rechts und des Nachbarrechts einzuhalten. Er schuldet alle für die Realisierung des Objekts erforderlich werdenden Leistungen, auch wenn sie nachfolgend nicht ausdrücklich erwähnt sind.
1. |
Vorplanung Geschuldet werden vom Auftragnehmer insbesondere die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 der Anlage 10 zu § 34 Abs. 4 HOAI. |
2. |
Genehmigungsplanung Geschuldet werden vom Auftragnehmer insbesondere die Grundleistungen der Leistungsphasen 3 und 4 der Anlage 10 zu § 34 Abs. 4 HOAI. Die Kostenberechnung ist nach DIN 276, Fassung 2018, zu erstellen und bis mindestens in die zweite Ebene zu untergliedern. |
3. |
Ausführungsplanung Geschuldet werden vom Auftragnehmer insbesondere die Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 7 der Anlage 10 zu § 34 Abs. 4 HOAI. Anstelle der Zusammenstellung der Mengen und der Aufstellung von Leistungsverzeichnissen schuldet der Auftragnehmer die Aufstellung von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm sowie die Erstellung eines Raumbuches. Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet,
▪ |
nur technische Bedingungen für die Verdingungsunterlagen aufzustellen und im Übrigen die besonderen Vertragsbedingungen des Auftraggebers zu verwenden, |
▪ |
vor Versendung der Verdingungsunterlagen einen kompletten Satz dem Auftraggeber zur Überprüfung vorzulegen, |
▪ |
die Anzahl und Auswahl der anzuschreibenden Unternehmer mit dem Bauherrn zuvor abzustimmen, |
▪ |
den Kostenanschlag nach DIN 276 (Fassung 2018) bis zur dritten Ebene zu untergliedern und darzulegen, ob und ggf. warum nicht die Ansätze aus der Kostenberechnung eingehalten werden. |
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4. |
Objektüberwachung und Objektbetreuung Geschuldet werden vom Auftragnehmer insbesondere die Leistungsphasen 8 und 9 der Anlage 10 zu § 34 Abs. 4 HOAI. Hierbei hat er insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:
a) |
Alle Zeichnungen, Pläne und sonstigen Angaben sind so rechtzeitig an die ausführenden Unternehmen mitzuteilen, dass keine Behinderung im Bauablauf eintritt. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer die erforderliche Vorlaufzeit mit den einzelnen Unternehmen vor Baubeginn zu klären. |
b) |
Alle Leistungen des ausführenden Unternehmers sind auf die Übereinstimmung mit den Plänen und den Regeln der Technik zu überprüfen. |
c) |
Kostenkontrolle Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, wenn sich – ohne Änderungen am Objekt – die voraussichtliche... | |