Rz. 60

1. Selbstständiges Beweisverfahren im laufenden Gerichtsverfahren
2. Selbstständiges Beweisverfahren außerhalb eines laufenden Rechtsstreits (Regelfall, § 485 Abs. 2 ZPO)
3. Ohne Zustimmung des Gegners
4. Mit Zustimmung des Gegners
5. Zuständiges Gericht (§ 486 ZPO)
6. Beweisantrag + Tatsachenangaben
7. Beweismittel
8. Glaubhaftmachung (§§ 487 Nr. 4, 294 ZPO)

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