Rz. 754

Muster 11.39: Antrag auf Ablehnung des Sachverständigen und Versagung der Vergütung

 

Muster 11.39: Antrag auf Ablehnung des Sachverständigen und Versagung der Vergütung

An das

Amtsgericht
Landgericht

in _________________________

In dem Rechtsstreit

Kläger ./. Beklagter

Az: _________________________

wird namens und in Vollmacht des

Klägers
Beklagten

beantragt:

 
  1. Der durch das erkennende Gericht mit Beschl. v. _________________________ bestellte Sachverständige wird wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.
  2. Der bisherige Sachverständige wird nicht entschädigt, da er seine berechtigte Ablehnung grob fahrlässig selbst verursacht hat.

Zur Begründung wird wie folgt vorgetragen:

1.

Gegen den von dem erkennenden Gericht beauftragten Sachverständigen besteht die Besorgnis der Befangenheit, sodass dieser nach § 406 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 42 ZPO wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt wird.

Die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen ergibt sich im Einzelnen daraus, dass _________________________

 
  Zur Glaubhaftmachung wird _________________________

2.

Schon aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich, dass der Sachverständige den geltend gemachten Ablehnungsgrund grob fahrlässig selbst herbeigeführt hat. Aus diesem Grunde verliert er seinen Anspruch auf Entschädigung nach § 8 JVEG (vgl. BGH NJW 1976, 1154; OLG München NJW-RR 1998, 1687; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1353; OLG Celle NJW-RR 1996, 1086 noch zum alten § 3 ZSEG).

Nur aus anwaltlicher Fürsorge wird darauf hingewiesen, dass über die Entschädigung des Sachverständigen durch das Gericht zu entscheiden ist und der Antragsteller, für den Fall, dass er die Prozesskosten teilweise oder ganz tragen müsste, keinen eigenständigen Anspruch gegen den Sachverständigen auf Erstattung der Sachverständigenauslagen hat (BGH NJW 1984, 870). Aus diesem Grunde kann der Antrag daher nicht zurückgewiesen werden.

Es wird um antragsgemäße Entscheidung gebeten.

Rechtsanwalt

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