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Die Benennung eines Ersatzerben spielt bei der Vor- und Nacherbschaft eine ebenso wichtige Rolle wie bei der Vollerbschaft. Die oben beschriebene Problematik der ausdrücklichen und der vermuteten Ersatzerbfolge kommt hier gleichermaßen zum Tragen, mit der Maßgabe, dass der Erblasser die Ersatzerbenproblematik zweimal zu bedenken hat. Einmal für den Vorerben und zum anderen für den Nacherben.

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