Rz. 661
Folgende formale Anforderungen der Anmeldung sind zu beachten:
▪ | Schriftform ist vorgesehen, § 174 Abs. 1 S. 1 InsO. |
▪ | Beweisstücke sollen beigefügt werden, § 174 Abs. 1 S. 2 InsO. |
▪ | Der Vertreter des Gläubigers, bspw. der Rechtsanwalt, hat eine schriftliche Vollmacht vorzulegen, die ausdrücklich das Insolvenzverfahren mit umfasst. |
▪ | Grund und Höhe der Forderung sind anzugeben, § 174 Abs. 2 InsO. |
▪ | Die Frist zur Forderungsanmeldung wird im Eröffnungsbeschluss genannt, § 28 Abs. 1 InsO. |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen