An das
Amtsgericht
– Grundbuchamt –
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Eigentumswohnung des Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________, gestorben am _________________________, eingetragen im Wohnungsgrundbuch des Amtsgerichts _________________________ für _________________________, Band _________________________, Heft _________________________, BV Nr. _________________________
hier: Grundbuchberichtigung
Herr _________________________ ist als Eigentümer der oben näher bezeichneten Eigentumswohnung eingetragen. Er ist am _________________________ gestorben und wurde nach dem Erbschein des Amtsgerichts – Nachlassgericht – _________________________ vom _________________________, Az. _________________________, allein beerbt von Herrn _________________________, der seinerseits am _________________________ verstorben ist. Seine Erben sind unbekannt, deshalb wurde vom Amtsgericht – Nachlassgericht – gem. § 1961 BGB Klagepflegschaft angeordnet und Herr Rechtsanwalt _________________________ zum Klagepfleger bestellt.
Beweis: |
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Beiliegende Ausfertigung des Erbscheins vom _________________________ – Anlage 1 –, von dem eine unbegl. Fotokopie für die dortigen Akten beigefügt ist. Um Rückgabe der Ausfertigung wird gebeten. |
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Beglaubigte Abschrift des Beschlusses des Nachlassgerichts _________________________ vom _________________________ Az. _________________________ – Anlage 2 –. |
Gemäß beiliegender Vollmacht – Anlage 3 – vertrete ich den Gläubiger, Herrn _________________________. Mein Mandant, Herr _________________________, ist Gläubiger des Erblassers; ausweislich der beiliegenden vollstreckbaren Ausfertigung des Versäumnisurteils des _________________________gerichts _________________________ vom _________________________, Az. _________________________, hat er gegen den Erblasser eine Forderung von _________________________ EUR zuzüglich Zinsen und Kosten, der seinerseits als Alleinerbe seines Vaters, des oben näher bezeichneten im Grundbuch eingetragenen Eigentümers, die zuvor bezeichnete Eigentumswohnung ererbt hat. Seine Erben sind unbekannt, deshalb wurde die bereits erwähnte Klagepflegschaft angeordnet. Das zuvor genannte Versäumnisurteil ist gegen den Klagepfleger ergangen. Die Umschreibung des Titels auf die Erben kann nicht erfolgen, weil sie nicht bekannt sind.
Gemäß §§ 14, 22, 35, 39 GBO beantrage ich namens meines Mandanten die Berichtigung des Grundbuchs dahingehend, dass anstelle des eingetragenen Eigentümers dessen Sohn _________________________ und Schuldner meines Mandanten im Grundbuch als Alleineigentümer der zuvor bezeichneten Eigentumswohnung eingetragen wird.
Alsdann ist zu Lasten der bezeichneten Eigentumswohnung und zur Sicherung der Forderung meines Mandanten eine Zwangshypothek im Grundbuch einzutragen. Dazu ist die Voreintragung des Alleinerben gem. § 40 GBO nicht erforderlich, weil das Versäumnisurteil gegen den Klagepfleger ergangen ist.
Im Namen meines Mandanten beantrage ich nach Vollzug der Grundbuchberichtigung auf den Schuldner die Eintragung einer Zwangshypothek über _________________________ EUR zu Lasten der bezeichneten Eigentumswohnung und zugunsten des Gläubigers, meines Mandanten, zur Sicherung der in dem genannten Versäumnisurteil titulierten Forderung.
Der Wert der Wohnung beträgt ca. _________________________ EUR. Der Antragsteller nimmt Befreiung von den Berichtigungsgebühren gem. Nr. 14110 Anm. Abs. 1 KV GNotKG in Anspruch, weil der Berichtigungsantrag innerhalb von zwei Jahren seit dem Erbfall gestellt wird.
Die Kostenrechnung (für Schreibgebühren und Auslagen) und die Eintragungsnachricht nach § 55 GBO können mir übersandt werden.
(Rechtsanwalt)