Rz. 19

Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister werden seit dem 1.1.2007 zwingend elektronisch geführt. Die Einführung des elektronischen Handels- und Unternehmensregisters bedeutet vereinfachte und damit beschleunigte Eintragungsverfahren und führt auch zu einer erhöhten Transparenz von Unternehmensdaten. Unter www.handelsregister.de bzw. www.unternehmensregister.de sind alle in den Registern enthaltenen Daten und die Bekanntmachungen der Registereintragungen abrufbar.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?