An das
Amtsgericht _________________________
_________________________
Klage
des/der _________________________ aus _________________________
– Kläger/in –
Prozessbevollmächtigte: _________________________
gegen
1. |
den/die _________________________ aus _________________________ |
2. |
die _________________________-Versicherungs-AG in _________________________, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorsitzenden _________________________, ebenda, Schadens-Nr.: _________________________ |
– Beklagte –
wegen Schadensersatzes aus Verkehrsunfall,
Streitwert: _________________________ EUR
Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage. Im Termin zur mündlichen Verhandlung werde ich beantragen,
1. |
die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an den an den Kläger _________________________ EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem _________________________ zu zahlen; |
2. |
die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Kläger ein in das Ermessen des Gerichts gestelltes angemessenes Schmerzensgeld, dessen Höhe _________________________ jedoch nicht unterschreiten sollte, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem _________________________ zu zahlen; |
3. |
die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, den Kläger von der Forderung seiner Prozessbevollmächtigten in Höhe von _________________________ EUR gem. der Gebührennote vom _________________________ anlässlich des Verkehrsunfalls vom _________________________ freizustellen; |
4. |
für den Fall der Säumnis oder des Anerkenntnisses, Versäumnis- oder Anerkenntnisurteil ohne mündliche Verhandlung zu erlassen; |
5. |
von einer zugunsten des Klägers ergehenden Entscheidung vollstreckbare Ausfertigung nebst Zustellungsnachweis zu unseren Händen zu erteilen. |
Begründung:
Die Parteien streiten um Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall vom _________________________ in _________________________. _________________________
I.
Der Klage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
Der Kläger ist Eigentümer des Pkw _________________________ mit dem amtlichen Kennzeichen _________________________. Der Beklagte zu 1. ist Fahrer und Halter des bei der Beklagten zu 2. haftpflichtversicherten Pkw _________________________ mit dem amtlichen Kennzeichen _________________________.
Am Unfalltag befuhr der Kläger in dessen Pkw die _________________________straße in _________________________. _________________________ (Weiterer Unfallablauf). Angesichts des überraschenden Fahrverhaltens des Beklagten zu 1) konnte der Kläger eine Kollision nicht mehr vermeiden.
Beweis: |
1. |
Parteivernehmung des Klägers, hilfsweise Parteianhörung |
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2. |
Zeugnis des _________________________ |
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3. |
Sachverständigengutachten |
Der Verkehrsunfall war Gegenstand eines polizeilichen Ermittlungsverfahrens. Wir beantragen die
Beiziehung der bei der Bußgeldbehörde der Stadt _________________________ unter dem Aktenzeichen _________________________ geführten Ermittlungsakten zu Informations- und Beweiszwecken.
II.
Der Verkehrsunfall wurde allein vom Beklagten zu 1. verursacht und verschuldet. Für den Kläger war der Schadenseintritt unabwendbar. In jedem Fall konsumiert das weit überwiegende Verschulden des Beklagten zu 1. jeden Tatbeitrag des Klägers sowie die Betriebsgefahr des von ihm geführten Kraftfahrzeugs. Aufgrund der Vorfahrtverletzung des Beklagten zu 1. haften die Beklagten dem Kläger uneingeschränkt und zu 100 % auf Schadensersatz gem. den §§ 7 Abs. 1, 17, 18 StVG, § 823 BGB, § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG.
Auf der Beklagtenseite wurde gegen die Vorschrift des § _________________________ verstoßen. Der Unfall ereignete sich im unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit _________________________.
III.
Infolge des Zusammenstoßes beider Fahrzeuge erlitt der Kläger Sach- und Personenschaden.
1. Nach Maßgabe des als
Anlage K 1
in Kopie nur für das Gericht beigefügten Gutachtens des Sachverständigen _________________________ trat am Fahrzeug des Klägers ein Totalschaden ein. Der Ersatzanspruch wegen des Fahrzeugschadens beträgt demgem. die Differenz aus Wiederbeschaffungswert _________________________ EUR (netto) und Restwert _________________________ EUR (brutto), also _________________________ EUR.
Der Sachverständige berechnete für die Anfertigung des Sachverständigengutachtens _________________________ EUR. Wegen der Einzelheiten hierzu verweisen wir auf die als
Anlage K 2
in Kopie nur für das Gericht beigefügte Rechnung des Sachverständigen _________________________ vom _________________________. Diese Rechnung hat der Kläger bereits ausgeglichen.
In der Zwischenzeit legte sich der Kläger ein Ersatzfahrzeug zu. Zum Nachweis hierüber sowie die aufgrund der Ersatzbeschaffung angefallene Umsatzsteuer verweisen wir auf die als
Anlage K 3
beigefügte Rechnung, die einen Umsatzsteueranteil in Höhe von _________________________ EUR ausweist sowie den als
Anlage K 4
in Kopie nur für das Gericht beigefügten Fahr...