Rz. 41
Die Klage auf Schmerzensgeld muss eine ungefähre Vorstellung des Klägers von der Höhe des angemessenen Schmerzensgeldes enthalten. Die Mindesthöhe des Schmerzensgeldes kann in den Klageantrag oder in die Klagebegründung aufgenommen werden.
Rz. 42
Muster 11.12: Antrag auf Schmerzensgeld
Muster 11.12: Antrag auf Schmerzensgeld
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein in das Ermessen des Gerichts gestelltes Schmerzensgeld (in Höhe von mindestens _________________________ EUR) nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
Rz. 43
Die angegebene Größenordnung des begehrten Schmerzensgeldes stellt keine Obergrenze i.S.d. § 308 ZPO dar, die vom angerufenen Gericht nicht überschritten werden darf. Für das Berufungsverfahren ergibt sich die Beschwer aus der Differenz zwischen der vom Kläger angegebenen Mindesthöhe des Schmerzensgeldes und dem tatsächlich ausgeurteilten Betrag.
Die Angabe des Mindestbetrags ist keine Zulässigkeitsvoraussetzung. Sie dient aber der Feststellung der Beschwer. Erhält der Kläger den angegebenen Mindestbetrag, scheitert das Rechtsmittel an der fehlenden Beschwer, auch wenn das zugesprochene Schmerzensgeld objektiv viel zu niedrig ist.
Rz. 44
Unsicherheiten über die nach Auffassung des Gerichts angemessene Höhe des Schmerzensgeldes können durch einen Antrag auf Streitwertfestsetzung beseitigt werden.
Rz. 45
Grundsätzlich ist es nicht möglich, ein Schmerzensgeld auf einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum oder auf die Zeit bis zur letzten mündlichen Verhandlung zu begrenzen. Wird ein Schmerzensgeldanspruch geltend gemacht, werden davon vielmehr auch alle voraussichtlichen Spätfolgen umfasst. Hierfür reicht es aus, dass ihr Eintritt nicht ausgeschlossen werden kann. Einer späteren Klage wegen eines weiteren Schmerzensgeldes wegen Spätfolgen stünde die Rechtskraft des bereits ergangenen Urteils entgegen. War hingegen eine Verletzungsfolge zum Zeitpunkt des Urteils nicht naheliegend, ist die Zubilligung eines weiteren Schmerzensgeldes möglich.
Rz. 46
Auch bei einem Schmerzensgeldanspruch kann eine Teilklage ausnahmsweise zulässig sein, wenn sich noch nicht endgültig sagen lässt, welche Änderungen des gesundheitlichen Zustandes eintreten werden. In diesem Fall kann dem Kläger der Betrag zugesprochen werden, der ihm (nach dem derzeitigen Kenntnis- und Entwicklungsstand) mindestens zusteht, und zwar allein für die bislang erlittenen Verletzungen.
Rz. 47
Bei schweren Personenschäden bietet es sich an, das Schmerzensgeld entweder abschließend und inklusive eines Zuschlags für Zukunftsschäden zu beziffern oder eine sog. offene Teilklage einzureichen. Eine solche Klage beschränkt sich auf ein Teilschmerzensgeld für alle Beeinträchtigungen bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung ergänzt um einen Feststellungsantrag bezüglich künftiger Risiken.