Rz. 53

Streitigkeiten im ursächlichen Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Warenzeichen-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmuster- oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

 

Hinweis

Streitigkeiten wegen Arbeitnehmererfindungen unterliegen jedoch dem Arbeitsrechtsschutz, es sei denn, nicht das Arbeitsgericht, sondern das Gericht für Patentstreitsachen ist zuständig.[19]

[19] AG Hannover, zfs 1985, 112.

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