Dr. iur. Wolfram Viefhues
Rz. 35
Das Familiengericht benötigt von beiden Eheleuten umfassende Informationen über die während der Ehe erworbenen Anrechte Altersversorgung. Diese Informationen müssen auf bestimmten Formularen erteilt werden, die ggf. in einer entsprechenden Auflage des Familiengerichts im Einzelnen bezeichnet werden:
1. Formular V10
Rz. 36
Hierbei handelt es sich um einen Fragebogen, in den jeder Ehepartner detailliert seine Versorgungsanrechte mit Versicherungsnummer und Träger der Versorgung einzutragen hat. Der Formularbogen muss unterschrieben und – ggf. über den bevollmächtigten Anwalt – beim Familiengericht eingereicht werden.
Rz. 37
Achtung!
Es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass alle Anrechte ins Formular eingetragen werden.
2. Kontenklärungsantrag bei Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung
Rz. 38
Der Kontenklärungsantrag ist ein Antrag an den zuständigen Versorgungsträger, das Rentenkonto des Ehegatten zu klären und praktisch fiktiv einen Rentenbescheid zu erstellen, in dem die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften besonders ausgewiesen und errechnet werden. Der Kontenklärungsantrag muss auf einem entsprechenden Formular des Versorgungsträgers gestellt werden, dem bestimmte Unterlagen beizufügen sind.
Rz. 39
Die Vordrucke der Deutschen Rentenversicherung sind bundesweit einheitlich. Alle Vordrucke sind können auch im Internet im PDF-Format auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de (links im Menü "Formulare & Publikationen" und dann "Formulare") verfügbar.
Rz. 40
In der Praxis stehen hier z.T. Versicherungsämter, Versicherungsberatungsstellen usw. zur Unterstützung zur Verfügung, um die Angaben der Ehegatten aufzunehmen und deren Unterlagen zu sichten. Dort wird ggf. auch das Formular über die Anerkennung der Kindererziehungszeiten ausgefüllt.
Rz. 41
Praxistipp:
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In der anwaltlichen Beratung sollte man sollten die Mandanten gleich beim ersten Gespräch veranlassen, ihr eigenes Rentenkonto aufzuklären. Denn unabhängig von einem späteren Verfahren über den Versorgungsausgleich kann schon in dieser Phase über einen Kontenklärungsantrag festgestellt werden, welche Lücken in der Versicherungsbiographie vorhanden sind und welche Unterlagen noch benötigt werden, um diese Lücken zu schließen. Hierzu reicht ein kurzes Schreiben an den Rentenversicherungsträger mit Angaben von Namen (evtl. Geburtsnamen), Anschrift und der Versicherungsnummer. |
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Einen Versicherungsverlauf sollte man auf jeden Fall auch dann anfordern, wenn die Mandanten bereits eine Renteninformation nach § 109 Abs. 1 SGB VI erhalten haben. Denn im Gegensatz zur Renteninformation listet der Versicherungsverlauf auch die bestehenden Lücken im Rentenkonto auf. |
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Auf diese Weise kann eine spätere Verzögerung im Scheidungsverfahrens verhindert werden, da der Rentenversicherungsträger aus einem vollständig geklärten Rentenkonto sehr schnell eine Auskunft an das Familiengericht über den Ehezeitanteil erteilen. |
3. Bruttoarbeitsentgeltbescheinigung (DEVO)
Rz. 42
Auf diesem besonderen Formular des Rentenversicherungsträgers bescheinigt der Arbeitgeber das Bruttoeinkommen des Ehegatten in den letzten Monaten der Ehezeit seit dem Jahreswechsel (sog. Bruttoarbeitsentgeltbescheinigung).
4. Formular über die Anerkennung der Kindererziehungszeiten
Rz. 43
Das Formular über die Anerkennung der Kindererziehungszeiten ist erforderlich, wenn ein Ehegatte Kinder betreut hat.
5. Beamte und Selbstständige
Rz. 44
Beamte oder Selbstständige, die nicht sozialversichert waren, benötigen keinen Kontenklärungsantrag und keine Bruttoarbeitsentgeltbescheinigung, müssen aber den Formularsatz V10 ausfüllen und dort ihre Altersversorgung offenbaren.