Rz. 47

Wie zuvor bereits dargelegt, hat die Bedeutung der Anwaltszulassung an einem bestimmten Gericht seit 1999 relevant abgenommen, da anders als früher die bei einem Amts- oder Landgericht zugelassenen Anwälte bundesweit vor allen Amts- und Landgerichten in Zivilsachen auftreten können und seit dem Jahr 2007 auch vor allen Oberlandesgerichten.

In Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits- und Finanzrechtsstreitigkeiten kann jeder Rechtsanwalt in jeder Instanz der entsprechenden Fachgerichte tätig werden, außerdem in Strafsachen vor den ordentlichen Gerichten.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge