Rz. 54

1. Fragen

1. Wie viele Ordnungen von Zivilgerichten gibt es?
2. Nennen Sie alle Ihnen bekannten Gerichtspersonen.
3. In welchen Zivilverfahren herrscht Anwaltszwang?
4. Kann ein Rechtsanwalt, der seine Kanzlei im Landgerichtsbezirk Mainz unterhält, beim LG Koblenz eine Klage erheben? Kann er gegen das Urteil des LG Koblenz Berufung beim OLG Koblenz einlegen?
5. Wann erlischt die anwaltliche Vollmacht?

2. Antworten

1. Es gibt vier Ordnungen von Zivilgerichten, nämlich Amts-, Land-, Oberlandesgerichte sowie den Bundesgerichtshof.
2. Richter, Rechtspfleger, Urkundsbeamte der Geschäftsstelle, Justizangestellte, Gerichtsvollzieher.
3. In allen Verfahren vor Gerichten, die nicht AG sind und bei AG in bestimmten Familiensachen.
4. Ja, anders als bis 1998 darf er dies, weil er infolge der Zulassung beim LG Mainz heute bundesweit vor allen Zivilgerichten der ersten Instanz, also allen Amts- und Landgerichten tätig werden darf. Auch die Berufung beim OLG Koblenz kann er seit dem Jahr 2007 wirksam einlegen.
5. Die Vollmacht erlischt mit der Kündigung des Mandatsverhältnisses durch den Mandanten, der Niederlegung des Mandates durch den Anwalt oder durch Erledigung der Sache, d.h. wenn der ursprüngliche Auftrag, in dessen Kontext die nach außen gerichtete Vollmacht erteilt wurde, "abgearbeitet" ist.

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