Rz. 14

Der Sitz des Bundesgerichtshofs (BGH) befindet sich in Karlsruhe. Lediglich einer der fünf Strafsenate (der 5.) befindet sich in Leipzig. Der BGH ist als höchstes deutsches ordentliches Gericht mit seiner Rechtsprechung für die Gesamtheit der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Im Gegensatz zu den vorgenannten Land- und Oberlandesgerichten ist der BGH ein reines Revisionsgericht; Tatsachenerhebungen finden dort also nicht mehr statt.

 

Rz. 15

Der BGH entscheidet in Zivilsachen durch Zivilsenate, die mit fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden Richters besetzt sind (§ 139 GVG) und alle Richter Berufsrichter sind.

Hiervon abweichend entscheidet der "Große Senat für Zivilsachen", der aus dem Präsidenten des BGH und acht von ihm bestellten Richtern besteht, wenn dies zur Fortbildung des Rechts oder zu einer einheitlichen Rechtsprechung notwendig ist oder wenn ein Senat des BGH von der Rechtsprechung eines anderen Senats oder des Großen Senats abweichen will (vgl. § 132 GVG).

Eine ähnliche Institution besteht beim BGH weiterhin in Form der "Vereinigten Großen Senate", die die "Großen Senate" der Zivil- und Strafrechtspflege vereinen (vgl. ebenda § 132 GVG).

Darüber hinaus gibt es den Großen Senat der Bundesgerichte, mit dem alle Rechtsgebiete betreffende Rechtsfragen von Richtern aller Gerichtsbarkeiten (ordentliche, Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits- und Finanzgerichtsbarkeit) entschieden werden.

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