Rz. 5

Zu den versicherten Leistungen gehört

Wiederherstellung der Fahrbereitschaft (A.3.5.1 AKB 2015),
Abschleppen des Fahrzeugs (A.3.5.2 AKB 2015),
Bergung des Fahrzeugs (A.3.5.3 AKB 2015).
Bei einer Panne, einem Unfall oder einem Diebstahl ab 50 km Entfernung werden Kosten der Rückfahrt oder einer Weiterfahrt, einer Übernachtung, eines Mietwagens oder einer Fahrzeugunterstellung zusätzlich ersetzt (A.3.6 AKB 2015).

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