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Erbangelegenheiten unter Beteiligung minderjähriger Erwerber sowie Nachfolgeplanungen, in die auch minderjährige Kinder einbezogen werden sollen, erweisen sich in der Praxis oftmals als nur recht schwer handhabbar. Die enge wirtschaftliche und auch rechtliche Verwobenheit der Interessen beteiligter Eltern und Kinder führt – auch wenn alle Beteiligten ausschließlich das Wohl des Kindes und das Wachstum seines Vermögens im Auge haben – zu einigen Komplikationen, die die Planung und Umsetzung nicht unerheblich erschweren. Dies gilt insbesondere bei unternehmerischem Vermögen. Die Beteiligung des Familiengerichts ist in solchen Situationen oft unumgänglich, und sei es nur, um einen Ergänzungspfleger bestellen zu lassen oder ein sog. Negativtestat zu beantragen. Wie die auf diesem Feld immer wieder auftauchenden "losen Enden" zusammenhängen und wie dem einen oder anderen praktischen Problem begegnet werden kann, soll der nachfolgende Beitrag – in aller Kürze und ohne ein auch nur ansatzweise vollständiges Bild zu zeichnen – ein wenig erhellen.

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