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Auch wenn die Beteiligung Minderjähriger bei der Umsetzung einer Nachfolgeplanung mit zusätzlichen Problemen behaftet ist, stehen die möglichen Vorteile hierzu oftmals in einem mehr als angemessenen Verhältnis. Aus diesem Grund erscheint die aktive Gestaltung frühzeitiger Vermögensbeteiligungen der nachfolgenden Generationen äußerst empfehlenswert. Die unbestreitbar vorhandenen Schwierigkeiten und Unwägbarkeiten – gerade im Bereich der familiengerichtlichen Genehmigungsverfahren – sollten jedenfalls nicht so sehr abschrecken, dass diese Planungsvariante von vornherein ausgeklammert wird. Durch rechtzeitige Einschaltung der maßgeblichen Entscheidungsträger und kooperative Zusammenarbeit lassen sich viele Schwierigkeiten von vornherein vermeiden oder einer angemessenen Lösung zuführen.

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