Rz. 61
Nach § 52 BRAO hat der Rechtsanwalt die Möglichkeit, mit dem Mandanten eine Haftungsbeschränkung zu vereinbaren. So kann der Rechtsanwalt nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 BRAO durch schriftliche Individualvereinbarung für fahrlässig – auch grob fahrlässig – verursachte Schäden eine Haftungsbeschränkung bis zur Höhe der Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR erreichen. Ferner kann er nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 BRAO durch vorformulierte Vertragsbedingungen die Haftung für den Fall einfacher Fahrlässigkeit auf das Vierfache der Mindestversicherungssumme begrenzen. Ebenso ist es ihm möglich, die Haftung auf nur einzelne Mitglieder einer Sozietät zu beschränken. Dies kann sowohl durch vorformulierte Vertragsbedingungen als auch durch Individualvereinbarung erfolgen. Ein vollständiger Ausschluss der Haftung ist unwirksam. Die Regelungen zur Haftungsbeschränkung gelten nach § 52 Abs. 2 BRAO auch für Berufsausübungsgesellschaften. Die persönliche Haftung auf Schadensersatz kann durch vorformulierte Vertragsbedingungen beschränkt werden auf einzelne Mitglieder einer Berufsausübungsgesellschaft ohne Haftungsbeschränkung, die das Mandat im Rahmen ihrer eigenen beruflichen Befugnisse bearbeiten und namentlich bezeichnet sind.
Rz. 62
Nicht möglich ist, dass der Rechtsanwalt durch Allgemeine Geschäftsbedingungen eine Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausschließt (§ 309 Nr. 7 Buchst. b BGB). Ebenso wenig kann auch eine Haftung wegen Vorsatzes ausgeschlossen werden.
Rz. 63
Will der Rechtsanwalt eine beschränkte Haftung im Einzelfall auf die Höhe der Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR erreichen, muss er darauf achten, dass die Anforderungen an eine Individualvereinbarung eingehalten werden. Hierfür ist notwendig, dass die Vereinbarung zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt durch ein "freies Aushandeln" zustande kommt. Der Mandant muss dabei tatsächlich die Möglichkeit haben, auf das Ergebnis dieses Aushandelns einwirken zu können. Es genügt daher nicht, wenn der Rechtsanwalt dem Mandanten seine Haftungsbeschränkung einseitig vorträgt. Es muss tatsächlich ein Verhandeln zwischen Mandant und Rechtsanwalt stattgefunden haben und der Mandant muss auf den Inhalt der Verhandlung eingewirkt haben.
Das nachfolgende Muster enthält einen ungefähren Formulierungsvorschlag. Da eine Vereinbarung im Einzelfall vorliegen muss und der Anwalt dies beweisen muss, sollte der Inhalt der Vereinbarung exakt wiedergegeben und seitens des Mandanten bestätigt werden.
Rz. 64
Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen
Muster 12.3: Haftungsbeschränkung
An
Herrn/Frau _________________________
betrifft Ihre Erbangelegenheit
Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,
in vorbezeichneter Angelegenheit fasse ich das Ergebnis unserer Verhandlung vom _________________________ betreffend eine Beschränkung meiner Haftung in Ihrem Beisein wie folgt zusammen:
1. Die Haftung des Herrn Rechtsanwalt _________________________ wird für alle Fälle leichter Fahrlässigkeit auf einen Höchstbetrag von 250.000 EUR beschränkt. Eine Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie Personenschäden bleibt hiervon unberührt.
2. Darüber hinaus wird vereinbart, dass dem Rechtsanwalt die Sache zur erbrechtlichen Bearbeitung übertragen wird. Die Überprüfung von Fragen des Steuerrechts ist nicht Gegenstand des Auftrags und wird nicht mit übernommen. Dies gilt auch dann, wenn der Rechtsanwalt behilflich ist, einen Steuerberater ausfindig zu machen, oder die Angelegenheit mit ihm bespricht.
(Unterschrift)