Rz. 22
Die letzten Entscheidungen in thematischer Gliederung lauten:
1. | Anwendungsbereich
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2. | Geständniskontrolle
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3. | Transparenz
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4. | Belehrung
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Rz. 23
Wohin der Weg der Verständigung führen wird, ist derzeit offen. Allerdings ist klar, dass die Beteiligten nach der Entscheidung des BVerfG ihr Handeln reflektieren müssen, wollen sie – aus welchen Motiven auch immer – eine frühzeitige Verfahrensbeendigung herbeiführen.
Hinweis
Achtung: Selbstverständlich kann der Rechtsanwalt im Rahmen der Verteidigung – dies ist häufig sinnvoll – dafür Sorge tragen, dass bereits im Ermittlungsverfahren mit den zuständigen Stellen Vereinbarungen getroffen werden. Dies kann beispielsweise darin bestehen, dass Beweismittel zur Verfügung gestellt werden (Gutachten, Messungen, Fotos etc.). In jedem Falle sind Vereinbarungen allerdings nur dann für die Führung des Mandates zuträglich, wenn der Rechtsanwalt sich sicher sein kann, dass das von ihm erzielte Ergebnis auch den üblichen Bewertungen bzw. Sanktionen der Beteiligten entspricht.
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