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Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist neben der Unfallversicherung eine der lukrativsten Versicherungen für die Versicherer. Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung hat auch in der Gesellschaft einen relativ hohen Stellenwert. Statistisch gesehen haben ca. 24 % der Bundesbürger eine solche Absicherung. Allerdings enden sehr viele Schadensfälle in diesem Zusammenhang vor den Gerichten, da im Leistungsfall auch erhebliche Summen seitens der Versicherer zu zahlen sind und die zu zahlenden Renten erst mit dem 65. bzw. 67. Lebensjahr, bei Selbstständigen ggf. auch erst mit dem 70. Lebensjahr enden. Insofern ergibt die Addition der Leistungen erhebliche Geldbeträge. Neben der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, die an eine Lebensversicherung gekoppelt ist und die den Großteil dieser Versicherungen ausmacht, gibt es auch noch eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV), die jedoch eher selten zu finden ist. Der Grund liegt darin, dass sie für die Versicherer ein erhebliches Risiko darstellt und sich im Paket der Kapitallebensversicherung mit der BUZ deutlich lukrativere Erträge erzielen lassen. Für die Frage der Versicherungsleistung decken sich in den Grundzügen jedoch die Bedingungen der BUZ mit denen der BUV.

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