Rz. 68

Die Anknüpfungspunkte bilden die wichtigste Grundlage für das Ergebnis eines Gutachtens. Wird ein Sachverständiger direkt zur Unfallaufnahme hinzugezogen, bieten sich ihm die idealen Voraussetzungen, diese Anknüpfungspunkte in vollem Umfang und in hoher Qualität zu sichern. Versäumnisse in dieser Phase können nachträglich nicht mehr korrigiert werden. Ausnahmen bilden allerdings die örtlichen Gegebenheiten und Fahrzeuge, die von Beteiligten bis zur Entscheidung des Rechtsstreits im beschädigten Zustand aufbewahrt werden. Hier kann eine Nachbesichtigung auch nach längerer Zeit erfolgen. Dies erfordert höheren Aufwand, ist aber immer dann sinnvoll, wenn aus der vorliegenden Dokumentation nicht die nötigen Informationen hervorgehen. Bei der Zuordnung von Schäden aus Kleinkollisionen kommt es auch auf kleinste Details an. Diese können in einer Fotodokumentation möglicherweise nicht enthalten sein, weil z.B. die Bilddateien zur Einsparung von Speicherressourcen kleingerechnet wurden und in der Originalauflösung nicht mehr vorliegen.

 

Rz. 69

Zusätzlich ist zu beachten, dass bei der Dokumentation von Schäden die Fahrzeuge in den seltensten Fällen mit einem Maßstab fotografiert werden. Die höhenmäßige Zuordnung der Schäden kann dann nur mit Vergleichsfahrzeugen durchgeführt werden. Stehen die Unfallfahrzeuge noch zur Verfügung, sollte die Möglichkeit genutzt werden, die Schadenzuordnung anhand dieser Fahrzeuge vorzunehmen. In diesem Fall erübrigen sich Diskussionen über die Genauigkeit.

 

Rz. 70

Bei der Höhenzuordnung sind auch die Beladungszustände zu berücksichtigen. Wie die folgenden Lichtbilder zeigen, macht es einen deutlichen Unterschied, ob ein Pkw leer ist oder eine 500 kg Last im Kofferraum transportiert.

Abb. 12.5: Beladungszustand leer

Beladungszustand 500 kg

Auch aus den örtlichen Gegebenheiten ergeben sich Unterschiede. Durch eine Ortsbesichtigung ist deshalb zu klären, ob z.B. der Untergrund über Unebenheiten verfügt oder eine Bordsteinkante vorhanden ist.

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