Rz. 13
Während eines anhängigen Rechtsstreits kommt bei drei Sachverhaltsvarianten ein selbstständiges Beweisverfahren in Betracht:
(1) | Mit Zustimmung des Antragsgegners oder | ||||||
(2) | bei Besorgnis des Verlusts eines Beweismittels oder | ||||||
(3) | bei Besorgnis der Erschwerung der Benutzung eines Beweismittels kann
angeordnet werden. |
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