Rz. 12

Der Rahmen für die Grundgebühr beträgt nach der RVG Änderung vom 1.8.2013 40 EUR bis 360 EUR (Mittelgebühr 200 EUR); die Verfahrensgebühr im vorbereitenden Verfahren beträgt 40 EUR bis 290 EUR (Mittelgebühr 165 EUR); die Verfahrensgebühr im gerichtlichen Verfahren im ersten Rechtszug ist gleich hoch; für Termine im ersten Rechtszug vor dem Amtsgericht beträgt die Gebühr 70 EUR bis 480 EUR (Mittelgebühr 275 EUR). Die Zusatzgebühr für die außergerichtliche Erledigung (Befriedungsgebühr) ist so hoch wie die Verfahrensgebühr (165 EUR = Mittelgebühr VV 4206).

Im Berufungsverfahren erhöht sich der Rahmen sowohl für die Verfahrens- als auch für die Terminsgebühr auf 80 bis 560 EUR (Mittelgebühr 320 EUR) und im Revisionsverfahren die Verfahrensgebühr auf 120 bis 1.110 EUR (615 EUR), die Terminsgebühr auf 120 bis 560 EUR (340 EUR).

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