Landgericht _________________________
Adresse _________________________
Im Namen und mit Vollmacht des
_________________________ (Name, ladungsfähige Adresse)
– Kläger –
erhebe ich
Klage
gegen
_________________________ (Name, ladungsfähige Adresse)
– Beklagter –
wegen: Forderung;
vorläufiger Streitwert: _________________________ EUR
Im Termin zur mündlichen Verhandlung werde ich beantragen:
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1. |
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR _________________________ nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. seit _________________________ zu bezahlen. |
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2. |
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. |
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3. |
Das Urteil ist – ggf. gegen Sicherheitsleistungen – vorläufig vollstreckbar. |
Für den Fall des Vorliegens der Voraussetzungen des § 331 Abs. 3 ZPO beantrage ich hiermit den Erlass eines Versäumnisurteils ohne mündliche Verhandlung.
Begründung:
Der Kläger verlangt vom Beklagten Gesamtschuldnerausgleich gem. § 426 Abs. 2 BGB wegen einer Schadensersatzzahlung für gemeinsam verursachte Baumängel und Schäden.
Im Einzelnen:
I. Sachverhalt:
Der Kläger als Gartenbauunternehmer und der Beklagte als bauleitender Architekt haben zusammen an der Erstellung der Außenanlagen des Neubaus eines Einfamilienhauses in _________________________ für den Bauherrn _________________________ aus _________________________ mitgewirkt.
Die Parteien wurden durch Urteil des Landgerichts _________________________ vom _________________________ Aktenzeichen _________________________ verurteilt, als Gesamtschuldner an den klagenden Bauherrn _________________________ Schadensersatz von EUR _________________________ zzgl. Zinsen in Höhe von _________________________ wegen der Verursachung von Baumängeln und Schäden am Terrassenbelag des vorbezeichneten Neubaus zu zahlen. Der Kläger hat den Schadensersatz von EUR _________________________ an den Bauherrn _________________________ geleistet.
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Beweis: |
Quittung in Kopie als Anlage K 1 |
Der Kläger hatte im Zuge der von ihm zu erstellenden Außenanlagen eine Holz- und Natursteinterrasse zu errichten. Die hierfür in der Planung des Beklagten vorgesehenen Bodenverdichtungsmaßnahmen waren für den Kläger nicht nachvollziehbar. Mehrfache Nachfragen bei dem Beklagten erbrachten für den Kläger keine Aufklärung, sodass er die Verdichtungsmaßnahmen fehlerhaft ausführte. Wegen der fehlerhaften Verdichtung sind im Holzbelag der Terrasse Vertiefungen entstanden, in denen sich nach Regengüssen Wasser ansammelt, das nicht ablaufen kann. Dieses zersetzt den Holzbelag. Zur Mängelbeseitigung sind eine Nachverdichtung des Untergrundes und der Austausch des Holzbelags erforderlich. Diese Maßnahmen erfordern Kosten von EUR _________________________
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Beweis: |
Beiziehung der Akten des Verfahrens _________________________ Az. _________________________ |
Der Beklagte, dem die Bauüberwachung oblag, hat die Verdichtungsarbeiten des Klägers nicht kontrolliert, obwohl er von den Verständnisschwierigkeiten des Klägers hinsichtlich der Planung wusste. Durch diese Unterlassung hat er gegen seine Bauüberwachungspflicht verstoßen. Hätte sich der Beklagte die Arbeiten des Klägers am Untergrund angesehen, wären die Mängel und Schäden vermieden worden.
Wegen der unterlassenen Bauüberwachung trifft den Beklagten eine Mitverantwortung an der Entstehung der Mängel und Schäden von mindestens _________________________ %. Der Kläger legt hierbei die Beurteilung des Sachverständigen _________________________, der im Vorprozess für den Bauherrn das dort als Anlage K 4 vorgelegte Privatgutachten erstellt hat, zugrunde. Die Feststellungen dieses Sachverständigen sind zutreffend.
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Beweis: |
Sachverständigengutachten |
Der Kläger hat den Beklagten mehrfach, zuletzt mit Schreiben vom _________________________ und Fristsetzung bis zum _________________________ zur Zahlung von _________________________ % des von ihm an den Bauherrn geleisteten Schadensersatzes, d.h. von EUR _________________________ aufgefordert.
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Beweis: |
Schreiben vom _________________________ in Kopie als Anlage K 2 |
Der Beklagte hat nicht reagiert, sodass Klage geboten ist.
II. Rechtslage:
Dem Kläger steht ein Ausgleichsanspruch gegen den Beklagten aus § 426 Abs. 2 BGB zu.
Die Parteien wurden als Gesamtschuldner gem. § 421 BGB zum Schadensersatz von EUR _________________________ zzgl. Zinsen von Landgericht _________________________ rechtskräftig verurteilt. Der Kläger hat den Betrag von EUR _________________________ voll bezahlt. Im Innenverhältnis der Gesamtschuldner beträgt die Verantwortungsquote des Beklagten mindestens _________________________ %, sodass der Beklagte zum Gesamtschuldnerausgleich in Höhe von EUR _________________________ verpflichtet ist.
(Unterschrift) (Rechtsanwalt)