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Die Ehefrau verunglückt im Straßenverkehr tödlich. Die Haftung des Schädigers beträgt 100 %. Beide Eheleute waren berufstätig und verrichteten gemeinsam die Haushaltsführung in ihrer 140 qm großen Stadtwohnung. Das gemeinsame Nettoeinkommen betrug 4.600 EUR. Nach dem Todesfall beauftragt der Witwer eine Haushaltshilfe mit der Reinigung der Wohnung sowie dem Waschen und Bügeln der Wäsche. Er bezahlt 10,00 EUR pro Std. für 10 Std. Hausarbeit pro Woche, mithin 433,00 EUR monatlich.

Wie hoch ist der monatliche Betrag, den der Witwer als Ersatz für den Haushaltsführungsschaden vom Schädiger beanspruchen kann?

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