Rz. 31

Die Sachmängelhaftung muss regelmäßig ausdrücklich ausgeschlossen werden. "Keine Garantie" bedeutet im Allgemeinen, dass der Verkäufer eines gebrauchten Fahrzeugs für Mängel nicht einstehen, also die Gewährleistung ausschließen will.[87] Die einseitig gebliebene mündliche Erklärung eines Verkäufers nach Abschluss des Kaufvertrags, er gebe keine Garantie, reicht hierfür nicht aus.[88]

 

Rz. 32

 

Praxistipp

Im Individualvertrag genügt die Formulierung "die Haftung für Sachmängel wird ausgeschlossen". Soll der Vertragstext aber mehrfach benutzt werden, muss der Text bereits den §§ 305 ff. BGB für Formularverträge standhalten, so dass die Formulierung dann die Haftung nicht mehr wirksam ausschließt (siehe Rdn 47). Zur dann wirksamen Formulierung vgl. unten (siehe Rdn 48).

 

Rz. 33

Einen stillschweigenden Ausschluss hat die Rechtsprechung ausnahmsweise zu Lasten von Händlern angenommen, wenn ein Privatmann seinen gebrauchten Pkw ohne besondere Absprache einem Händler in Zahlung gibt,[89] insbesondere dann, wenn der Händler seinerseits beim Verkauf einen Haftungsausschluss vereinbart hat.[90] Dies soll auch noch Gültigkeit haben, nachdem ein Händler im Verhältnis zum Verbraucher die Sachmängelhaftung nicht mehr ausschließen kann (§ 475 BGB).[91] Für den reinen Fahrzeugtausch wurde dagegen ein konkludenter Haftungsausschluss verneint,[92] ebenso für den Fall, dass der Einlieferer des Fahrzeugs fälschlich Unfallfreiheit zugesagt hat.[93]

 

Rz. 34

Wird das Fahrzeug verkauft "wie besichtigt", "wie Probe gefahren" oder "wie gesehen", so ist die Sachmängelhaftung nur für solche technischen Mängeln ausgeschlossen, die der Käufer bei einer normalen Besichtigung und Probefahrt ohne sachkundige Hilfe hätte feststellen können,[94] falls nicht zusätzlich noch ein formularmäßiger, uneingeschränkter und wirksamer Haftungsausschluss im Vertrag vorgedruckt ist.[95] Das gilt auch dann, wenn eine Besichtigung überhaupt nicht stattgefunden hat.[96] Bei einem 10 Jahre alten Kfz sind Schäden und Roststellen auch an der Unterseite vom Haftungsausschluss "wie besichtigt" umfasst.[97]

Ist ein fachkundiger technischer Berater anwesend, kommt es auf dessen Wahrnehmungsfähigkeit an.[98] Nur ausnahmsweise, vor allem bei älteren Fahrzeugen aus dritter oder vierter Hand, kann von einer völligen Freizeichnung ausgegangen werden,[99] außerdem dann, wenn ein fachkundiger Händler ein Fahrzeug "in dem besichtigten Zustand" in Zahlung nimmt.[100]

"Ohne Garantie" bedeutet i.d.R. keinen Haftungsausschluss, sondern nur die klarstellende Vereinbarung, dass keine Garantie i.S.d. § 443 BGB gewährt wird.[101]

[88] AG Rheda-Wiedenbrück DAR 2003, 121.
[89] BGH NJW 1982, 1700.
[90] OLG Frankfurt NJW 1974, 1823.
[91] Reinking/Eggert, Rn 4048; Binder, NJW 2003, 393, 396.
[92] OLG Hamm NJW-RR 1994, 882.
[93] BGH NJW 2013, 1733 = DAR 2013, 204.
[94] BGH DAR 1954, 14; OLG Koblenz NJW-RR 1992, 1145; LG Köln DAR 2000, 270; Tiedtke/Burgmann, NJW 2005, 1135.
[96] OLG Köln NJW-RR 1992, 49.
[97] OLG Köln NJW-RR 1992, 49.
[98] LG Münster NZV 1988, 145.
[99] OLG Köln DAR 1999, 406.
[100] OLG Köln DAR 1973, 326.
[101] Palandt/Weidenkaff, § 444 Rn 19.

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