Rz. 646
Muster 13.23: Erklärung des Beklagten über die Anschließung zur Erledigungserklärung
Muster 13.23: Erklärung des Beklagten über die Anschließung zur Erledigungserklärung
An das
□ | Amtsgericht |
□ | Landgericht |
in _________________________
In dem Rechtsstreit
Kläger ./. Beklagter
Az: _________________________
wird namens und in Vollmacht des Beklagten erklärt, dass sich der Beklagte der Erledigungserklärung des Klägers vom _________________________ anschließt.
Zugleich wird beantragt,
dem Kläger die Kosten des Rechtsstreits nach § 91a ZPO aufzuerlegen. | |
Weiter wird beantragt, in analoger Anwendung von § 269 Abs. 4 ZPO deklaratorisch auszusprechen, dass das am _________________________ ergangene _________________________urteil wirkungslos ist (Zöller/Althammer, ZPO, 32. Auflage 2018, § 91a Rn 12). |
Zur Begründung wird Folgendes ausgeführt:
Aus den vom Kläger zutreffend vorgetragenen Gründen ist der Rechtsstreit in der Hauptsache vorliegend erledigt.
Unter Berücksichtigung des Sach- und Streitstandes entspricht es jedoch billigem Ermessen, dem Kläger die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Dies ergibt sich daraus, dass
□ | der Beklagte dem Kläger keinen Anlass zur Klageerhebung gegeben hat und den Klageanspruch unmittelbar nach Zustellung der Klage erfüllt hat. Im Einzelnen ist zu berücksichtigten, dass _________________________. |
□ | die Klageforderung erst nach Rechtshängigkeit, nämlich am _________________________ fällig war und sodann auch unverzüglich ausgeglichen wurde. Der Zeitpunkt der Fälligkeit ergibt sich aus _________________________. |
□ | zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit der Klage die der Beklagten einzuräumende Prüfungs- und Regulierungsfrist noch nicht abgelaufen war, was sich im Einzelnen daraus ergibt, dass _________________________. |
□ | _________________________ |
Es wird um antragsgemäße Entscheidung gebeten.
Rechtsanwalt
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