Plan
über die Auseinandersetzung des Nachlasses
des am _________________________ verstorbenen _________________________
I. Feststellungen zur Erbfolge und zur Testamentsvollstreckung
Ausweislich der sich bei den Akten des Amtsgerichts _________________________ – Nachlassgericht – befindlichen Sterbeurkunde-Todesanzeige (Standesamt _________________________ Nr. _________________________) ist _________________________ in _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, geboren am _________________________, am _________________________ verstorben.
Der Erblasser hat mit letztwilliger Verfügung vom _________________________, eröffnet durch das Amtsgericht _________________________ – Nachlassgericht – als einziges vorhandenes Testament zu seinen Erben folgende Personen eingesetzt:
1. |
_________________________ mit einer Erbquote zu _________________________ |
2. |
_________________________ mit einer Erbquote zu _________________________ |
3. |
_________________________ mit einer Erbquote zu _________________________ |
Der Erblasser hat in der gleichen Verfügung folgende Teilungsanordnungen unter Anrechnung auf den jeweiligen Erbteil/Erbquote bestimmt:
1. |
_________________________ erhält _________________________ |
2. |
_________________________ erhält _________________________ |
3. |
_________________________ erhält _________________________ |
(Auflistung unter Angabe etwaiger Anrechnungsbestimmungen, Bestimmungen über Ausgleichszahlungen etc.)
Ferner wurde durch den Erblasser in diesem Testament die Testamentsvollstreckung angeordnet und _________________________ zum alleinigen Testamentsvollstrecker für seinen gesamten Nachlass ernannt. Beschränkungen der Tätigkeit des Testamentsvollstreckers sind im Testament nicht vorgesehen. Mangels abweichender Bestimmungen von Seiten des Erblassers liegt der gesetzliche Regelfall einer Abwicklungs- und Auseinandersetzungsvollstreckung nach §§ 2203, 2204 BGB vor.
Sämtliche Erben haben die Erbschaft ausdrücklich durch Erklärung gegenüber dem Amtsgericht _________________________ – Nachlassgericht – _________________________ angenommen. Durch das Nachlassgericht wurde auf der Grundlage der letztwilligen Verfügung des Erblassers am _________________________ ein Erbschein erteilt.
Mit Erklärung vom _________________________ wurde durch den Testamentsvollstrecker gegenüber dem Nachlassgericht die Annahme des Amtes als Testamentsvollstrecker erklärt.
Das Testamentsvollstreckerzeugnis wurde vom Amtsgericht _________________________ – Nachlassgericht – am _________________________ erteilt.
II. Feststellung des Nachlasses zum Todeszeitpunkt bzw. zu Beginn des Amtes
Der vom Erblasser hinterlassene Nachlass wurde durch den Testamentsvollstrecker zu Beginn seines Amtes durch Erstellung des Nachlassverzeichnisses vom _________________________ festgestellt. Nachträglich bekannt gewordene Nachlassgegenstände (Aktiva/Passiva) wurden in dem zuletzt berichtigten Nachlassverzeichnis vom _________________________ festgestellt.
Auf das (berichtigte) Nachlassverzeichnis vom _________________________ wird ausdrücklich Bezug genommen und ist in Abschrift diesem Teilungsplan nochmals als Anlage beigefügt.
III. Feststellung des für die Auseinandersetzung maßgeblichen Nachlasses
Nach Abwicklung der Nachlassverbindlichkeiten und – soweit eine Einigung der Erben nicht zu erzielen war – Verkauf der unteilbaren Nachlassgegenstände bzw. Verwertung des unteilbaren Grundbesitzes, soweit hierüber nicht vom Erblasser im Wege der Teilungsanordnung eine Zuteilung an einen der Erben erfolgt ist, ergibt sich folgender für die nunmehr zu erfolgende Auseinandersetzung maßgebliche Nachlass:
1. |
_________________________ |
_________________________ EUR |
2. |
_________________________ |
_________________________ EUR |
|
zu verteilender Reinnachlass |
_________________________ EUR |
(Aufstellung des Nachlasses in Anlehnung an das Nachlassverzeichnis)
IV. Teilung des Nachlasses
Aus dem festgestellten Wert des Reinnachlasses von _________________________ EUR ergibt sich entsprechend der Erbquoten der Erben folgende Verteilung:
1. |
_________________________ mit einer Erbquote zu _________________________ ein Anteil von |
_________________________ EUR |
2. |
_________________________ mit einer Erbquote zu _________________________ ein Anteil von |
_________________________ EUR |
3. |
_________________________ mit einer Erbquote zu _________________________ ein Anteil von |
_________________________ EUR |
|
ergibt Reinnachlass von |
_________________________ EUR |
V. Ausgleichung
_________________________
(Berücksichtigung von Ausgleichungspflichten unter den Abkömmlingen nach §§ 2050 ff. BGB und ggf. Berichtigung der Verteilung unter Ziff. IV)
VI. Auseinandersetzungsplan
Unter Berücksichtigung der Erbquoten und der vom Erblasser bestimmten Teilungsanordnungen (und ggf. Ausgleichungspflichten) ergibt sich folgende Teilung des Reinnachlasses: