An das
Landgericht
– Zivilkammer –
_________________________
Az. _________________________
In dem Rechtsstreit
_________________________,
– Kläger –
gegen
_________________________,
– Beklagten –
wegen: _________________________
wurde durch den Tod der Klagepartei der Rechtsstreit gem. § 239 ZPO unterbrochen.
In meiner Eigenschaft als Testamentsvollstrecker für den Nachlass des _________________________, verstorben am _________________________,
genehmige ich die Aufnahme des Rechtsstreits gegen die Beklagtenpartei durch den Erben _________________________ und ermächtige ihn gleichzeitig zur Geltendmachung des Anspruchs für den Nachlass des am _________________________ verstorbenen _________________________.
Begründung:
Am _________________________ ist _________________________ in _________________________ verstorben. Unterfertigter wurde zum Testamentsvollstrecker für den Nachlass ernannt. Beschränkungen der Rechte des Testamentsvollstreckers hat der Erblasser nicht angeordnet. Der Testamentsvollstrecker hat das Amt mit Erklärung vom _________________________ gegenüber dem Nachlassgericht angenommen.
Beweis: |
Nachlassakten des Amtsgerichts _________________________ – Nachlassgericht –, Az. _________________________, deren Beiziehung im vorliegenden Verfahren beantragt wird. |
Dem Unterfertigten wurde am _________________________ über seine Stellung als Testamentsvollstrecker durch das Nachlassgericht ein Testamentsvollstreckerzeugnis erteilt.
Beweis: Testamentsvollstreckerzeugnis vom _________________________, in Kopie anbei.
Bei dem im vorliegenden Verfahren zunächst vom Erblasser geltend gemachten Anspruch handelt es sich um einen Anspruch, welcher im Wege der Gesamtrechtsnachfolge grundsätzlich auf die Erben übergehen würde und demnach in den vom Testamentsvollstrecker zu verwaltenden Nachlass fällt. Es handelt sich damit um ein der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegendes Recht, welches für die Dauer der Testamentsvollstreckung lediglich von diesem geltend gemacht werden kann (§ 2212 BGB). Der Unterfertigte als Testamentsvollstrecker kann daher auch zur Prozessführung bezüglich des geltend gemachten Anspruchs wirksam ermächtigen.
_________________________ ist ausweislich des Erbscheins des Amtsgerichts _________________________ – Nachlassgericht – zum Alleinerben/Miterben berufen.
Beweis: Erbschein des Amtsgerichts _________________________ – Nachlassgericht – vom _________________________, in Kopie anbei.
Es handelt sich vorliegend um einen Fall der gewillkürten Prozessstandschaft. _________________________ hat als Alleinerbe/Miterbe ein eigenes rechtsschutzwürdiges Interesse an dem Ausgang des Rechtsstreits, da er vom Ausgang des Rechtsstreits wirtschaftlich profitieren könnte. Der im Verfahren geltend gemachte Anspruch ist abtretbar. Ein gesetzliches oder vertraglich vereinbartes Abtretungsverbot liegt nicht vor.
(Rechtsanwalt)