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Der gestellte oder abgesprochene Verkehrsunfall zeichnet sich dadurch aus, dass zwischen den Fahrzeugen zwar eine Kollision stattgefunden hat, Schädiger und Geschädigter diese aber im Vorhinein verabredet haben. Dabei handelt es sich um die häufigste Erscheinungsform der Unfallmanipulation mit dem Ziel, schwer verwertbare Fahrzeuge zu "entsorgen", finanziellen Gewinn mittels Abrechnung auf fiktiver Reparaturkostenbasis und Billigreparatur zu generieren oder bereits vorhandene Fahrzeugschäden einem angeblich späteren Unfallereignis unterzuschieben. Eine besondere Form des gestellten Verkehrsunfalls ist das sogenannte "Berliner Modell". Ein parkendes Fahrzeug wird mit einem kurz zuvor gestohlenen Fahrzeug angefahren, wonach der Täter flüchtet und hierdurch unbekannt bleibt.[7]

[7] KG Berlin, Urt. v. 29.4.2002 – 12 U 7995/00 – juris sowie VersR 2003, 610 ff.; OLG Celle, Beschl. v. 13.9.2012 – 14 U 116/12 – juris; LG Münster, Urt. v. 28.10.2013 – 115 O 96/11 – juris, für den Kaskobereich; zu den Vorteilen dieser Konstellation vgl. auch Laumen, MDR 2018, 1153, 1154.

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